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Vorab-Check Umnutzung

Genehmigungs-Check für Nutzungsänderung

79,00 €

inkl. 19 % MwSt. zzgl. Behördenkosten

Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihrer angestrebten Umnutzung. Geben Sie unten einfach die geplante Nutzung an. Die Prüfung dauert circa 3 Werktage.

Geben Sie die zuvor genehmigte Art der Nutzung an, sollte die aktuelle Nutzung ein Gewerbe sein, bitte das spezifische Gewerbe nennen:
Geben Sie die gewünschte neue Nutzung an:
Bitte geben Sie an, wie viel m² an Fläche umgenutzt werden sollen:
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Beschreibung

Sie planen die Umnutzung einer Immobilie und möchten vorab wissen, ob Ihr Vorhaben realistische Chancen auf Erfolg hat? Genau dafür gibt es den Vorab-Check zur Umnutzung von ArchiFix. Ihre bundesweiten online Architekten.

Unsere Architekten prüfen Ihre Angaben und geben Ihnen eine klare Rückmeldung mit einer fachlichen Beurteilung: Hat die gewünschte Umnutzung Aussicht auf Erfolg – ja oder nein?

Wichtig: Eine 100%ige Garantie kann es dabei nicht geben, da die endgültige Entscheidung stets bei der zuständigen Baubehörde liegt. Mit dem Vorab-Check erhalten Sie jedoch eine fundierte Ersteinschätzung und gewinnen Planungssicherheit, bevor Sie Zeit und Geld in einen vollständigen Antrag investieren.

Enthaltene Leistungen

  • Prüfung Ihrer Angaben durch unsere Architekten

  • Fachliche Beurteilung, ob die geplante Umnutzung Aussicht auf Erfolg hat

  • Klare Rückmeldung: ✅ eher möglich oder ❌ wenig Aussicht auf Erfolg

❗ Hinweis: Der Vorab-Check ersetzt nicht den offiziellen Bauantrag. Er dient ausschließlich der schnellen Orientierung und Risikoeinschätzung.

Ihre Vorteile

✔ Schnelle Rückmeldung – in wenigen Tagen Klarheit
✔ Fachliche Einschätzung durch erfahrene Architekten
✔ Planungssicherheit vor dem Bauantrag
✔ Deutschlandweit verfügbar
✔ Fixpreis

Mit dem ArchiFix Vorab-Check zur Umnutzung wissen Sie frühzeitig, ob sich Ihr Vorhaben voraussichtlich lohnt – bevor Sie den offiziellen Antrag stellen.

FAQ
+ - Wann brauchte ich eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.

Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.

Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.

+ - Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:

  • Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln

  • Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung

  • Lagerhalle in Büro oder Werkstatt

  • Einzelhandel in Gastronomie

Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.

+ - Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?

Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:

⚖️ Rechtliche Konsequenzen

  • Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.

  • Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.

  • Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.

🏠 Private Haftung

Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.

🛡️ Versicherungsfragen

Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.

✅ Empfehlung

Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

+ - Welche Unterlagen muss ich hochladen?

Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.

Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:

  • Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt

  • Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude

  • Mindestens die Straßenansicht

Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.

Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.

+ - Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?

Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.

  • Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.

  • Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.

Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.

+ - Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?

Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.

Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.

  • Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.

  • Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.

💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

+ - Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?

Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:

  • Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden

  • Austausch von Fenstern

  • Ändern von Türöffnungen

Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.

Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:

  • Anbauten

  • Errichtung von Gauben oder Balkonen

  • Eingriffe in statisch relevante Bauteile

Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.

+ - Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?

Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:

  • Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.

  • Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.

  • Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.

  • Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.

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