Wir sind Ihre Architekten für Nutzungsänderungen bundesweit. Hier können Sie unsere Architekten online beauftragen für die Beantragung Ihrer Nutzungsänderung.
Wählen Sie einfache im Nutzungsänderungs-Kosten Konfigurator die alte und neue Nutzung, sowie die umzunutzende Fläche. Anschließend können Sie uns als Architekt für Nutzungsänderung beauftragen. Digital & Deutschlandweit.
Ihre Vorteile bei ArchiFIX Nutzungsänderungen
Zügig & einfach zu Ihrer Nutzungsänderung
In 3 Schritten zur Beauftragung der Nutzungsänderung
Architekt für Nutzungsänderung im Shop wählen. Alte & neue Nutzung nennen, sowie Fläche angeben.
Nennen Sie bei der Online-Beauftragung unserer Architekten für die Nutzungsänderung einmal die Fläche der umzunutzenden Einheit, sowie die alte Nutzung und die neue Nutzung, die Sie mit dem Antrag auf Nutzungsänderung anstreben.
Bestandspläne für die Nutzungsänderung hochladen
Bestandspläne für die Nutzungsänderung hochladen
Laden Sie die benötigten Bestandspläne für Ihre Nutzungsänderung hoch. Sie können diese auch einfach abfotografieren. Wichtig ist, dass unserer Architekten für die Nutzungsänderung alle Maßangaben lesen können. Diese Bestandspläne müssen anschließend von unseren Architekten für den Antrag auf Nutzungsänderung gezeichnet werden.
Bezahlung & Beauftragung der Nutzungsänderung, sowie postalische Zusendung des Antrags.
Bezahlung & Beauftragung der Nutzungsänderung, sowie postalische Zusendung des Antrags.
Nach Eingang aller Informationen & Bezahlung beginnen unsere Architekten mit der Nutzungsänderung. Sobald der Antrag auf Nutzungsänderung von uns als Architekt fertiggestellt ist, senden wir Ihnen alle gestempelten Unterlagen postalisch zu.
Anschließend können Sie diese Unterlagen bei Ihrer Stadt für die Nutzungsänderung einreichen.
Nutzungsänderung Architekten Fixpreis-Pakete
FAQ Bereich für Nutzungsänderungen
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die genehmigte Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils ändert. Beispiele sind etwa die Umwandlung eines Büros in eine Wohnung, eines Ladenlokals in Gastronomie oder einer Garage in Wohnraum. In vielen Fällen muss diese Änderung durch einen offiziellen Antrag beim Bauamt genehmigt werden.
In den meisten Fällen darf ein Antrag auf Nutzungsänderung nur von einem Architekten oder einem anderen Bauvorlageberechtigten erstellt und eingereicht werden.
ArchiFIX als Nutzungsänderungs-Architekt übernimmt dabei unter anderem:
-
Erstellung der notwendigen Bauzeichnungen
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Zusammenstellung aller Bauantragsunterlagen
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Prüfung der baurechtlichen Anforderungen
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Ausfüllen der Antragsformulare
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Stempel und Unterschrift für den Bauantrag
Erst mit diesen vollständigen Unterlagen kann der Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt eingereicht werden.
Die Beauftragung unserer Architekten für Nutzungsänderungen erfolgt komplett digital und in drei einfachen Schritten.
1. Nutzungsänderung konfigurieren
Sie geben im Kosten-Konfigurator die bisherige Nutzung, die geplante neue Nutzung sowie die Fläche der umzunutzenden Einheit an.
2. Bestandspläne hochladen
Laden Sie vorhandene Grundrisse oder Baupläne hoch. Diese können auch einfach fotografiert sein, solange die Maßangaben lesbar sind.
3. Beauftragung abschließen
Nach Zahlungseingang erstellen unsere Architekten den vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung. Anschließend erhalten Sie die gestempelten Bauantragsunterlagen postalisch zur Einreichung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Für die Erstellung eines Antrags auf Nutzungsänderung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
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Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
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Angaben zur bisherigen Nutzung
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Angaben zur geplanten neuen Nutzung
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Größe der umzunutzenden Fläche
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Adresse und Lage des Gebäudes
Gegebenenfalls weitere Unterlagen von Fachplanern.
Falls keine geeigneten Bestandspläne vorhanden sind, müssen diese zunächst neu erstellt oder digital nachgezeichnet werden.
Wenn keine verwertbaren Bauzeichnungen vorhanden sind, müssen zunächst Bestandspläne erstellt werden.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
-
vorhandene Papierpläne werden digital nachgezeichnet (geht bundesweit)
-
ein Aufmaß vor Ort wird durchgeführt, bei dem das Gebäude vermessen wird (lokaler Architekt)
Ein Aufmaß verursacht zusätzliche Kosten, da dabei die Räume vor Ort aufgenommen und anschließend digitale Grundrisse erstellt werden müssen. Wir sind als Architekten für Nutzungsänderung bundesweit aktiv und führen daher leider kein Aufmaß durch.
Die Erstellung der Bauantragsunterlagen durch den Architekten dauert meist wenige Tage bis einige Wochen, abhängig vom Projekt und den vorhandenen Unterlagen.
Die anschließende Bearbeitung durch das Bauamt dauert in vielen Städten etwa 4 bis 12 Wochen, kann jedoch je nach Behörde variieren.
Die Kosten einer Nutzungsänderung vom Architekten hängen unter anderem von der Größe der umzunutzenden Fläche und dem Planungsaufwand ab.
Unsere Fixpreis-Pakete beginnen bei:
-
1.590 € für Flächen bis 50 m²
-
2.090 € für Flächen bis 100 m²
-
2.590 € für Flächen bis 200 m²
Größere Projekte können individuell angefragt werden.
Unsere Architekten für Nutzungsänderung sind bundesweit tätig. Wir unterstützen Sie bei Nutzungsänderungen in ganz Deutschland, zum Beispiel in:
-
Nutzungsänderung Baden-Württemberg
-
Nutzungsänderung Bayern
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Nutzungsänderung Berlin
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Nutzungsänderung Brandenburg
-
Nutzungsänderung Bremen
-
Nutzungsänderung Hamburg
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Nutzungsänderung Hessen
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Nutzungsänderung Mecklenburg-Vorpommern
-
Nutzungsänderung Niedersachsen
-
Nutzungsänderung Nordrhein-Westfalen
-
Nutzungsänderung Rheinland-Pfalz
-
Nutzungsänderung Saarland
-
Nutzungsänderung Sachsen
-
Nutzungsänderung Sachsen-Anhalt
-
Nutzungsänderung Schleswig-Holstein
-
Nutzungsänderung Thüringen
Unabhängig davon, in welcher Stadt sich Ihre Immobilie befindet, können Sie unsere Architekten für Ihre Nutzungsänderung online beauftragen.
Ja, bei ArchiFIX erstellen wir Ihnen die Antragsunterlagen für die Nutzungsänderung und Sie reichen diese selbst beim Bauamt ein. Nachdem unsere Architekten den Antrag auf Nutzungsänderung erstellt haben, senden wir Ihnen die gestempelten und unterschriebenen Unterlagen per Post zu.
Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde ein.
Typische Fälle, die wir als Architekten für eine Nutzungsänderung bearbeiten, sind:
-
Umwandlung von Büroflächen in Wohnungen
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Umnutzung von Ladenlokalen zu Gastronomie oder Wohnraum
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Umbau von Garagen oder Nebengebäuden zu Wohn- oder Arbeitsräumen
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Nutzung von Wohnraum für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke (z. B. Praxen, Büros)
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Dachgeschossausbau zu eigenständigen Wohneinheiten
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Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheunen, Ställe) zu Wohn- oder Veranstaltungszwecken
-
Umwidmung von Gewerbe in Wohnraum
- Umnutzung von Wohnraum in Kurzzeitvermietung
Diese Beispiele zeigen, dass praktisch jede Änderung der Nutzung genehmigungspflichtig sein kann.
