Online Architekt für Nutzungsänderung
Nutzungsänderung beantragen online.

Wir sind Ihre Architekten für Nutzungsänderungen bundesweit. Hier können Sie unsere Architekten online beauftragen für die Beantragung Ihrer Nutzungsänderung.

Wählen Sie einfache im Nutzungsänderungs-Kosten Konfigurator die alte und neue Nutzung, sowie die umzunutzende Fläche. Anschließend können Sie uns als Architekt für Nutzungsänderung beauftragen. Digital & Deutschlandweit.

Nutzungsänderung online beantragen

Ihre Vorteile bei ArchiFIX Nutzungsänderungen

Bei ArchiFIX sind Sie genau richtig, wenn es darum geht, einen Antrag auf Nutzungsänderung schnell und kostengünstig zu erstellen – zum Beispiel für die Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung. Nach kurzer Bearbeitungszeit erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und können Ihren Antrag problemlos beim Bauamt einreichen.
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Zügiger Versand der Unterlagen

Wir bearbeiten nach Beauftragung Ihren Antrag in wenigen Werktagen

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Viele bequeme Zahlungsarten

Bezahlen Sie Ihre Nutzungsänderung sicher online mit Karte, per Überweisung oder sogar Ratenzahlung

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Schnelle Kommunikation

Wir bemühen uns möglichst schnell auf Ihre Anfrage zu reagieren und bearbeiten Ihren Anfrage zeitnah

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24/7 online beantragen

Bei ArchiFIX können Sie 24/7 Ihre Nutzungsänderung online beantragen.

Bundesweiter Service

Zügig & einfach zu Ihrer Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung zu beantragen kann schnell kompliziert, zeitaufwendig und stressig werden. Genau hier kommt ArchiFIX ins Spiel: Als Ihr Online-Architekt unterstützen wir Sie dabei, die Nutzungsänderung Ihrer Immobilie einfach und effizient umzusetzen – egal ob Ferienwohnung, Wohnraum oder Gewerbefläche. Dabei übernehmen wir bundesweit verschiedene Arten von Nutzungsänderungen:
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Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderung

Auch ohne Umbauten kann eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein. Wir prüfen Ihre Situation, erstellen die erforderlichen Unterlagen und übernehmen den Antrag bei der zuständigen Behörde – schnell und unkompliziert.

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Nutzungsänderung Ferienwohnung

Sie möchten eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten? Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Nutzungsänderung und kümmern uns um den notwendigen Antrag auf Nutzungsänderung für die Genehmigung.

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Nutzungsänderung Gewerbe in Wohnraum

Die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum wird immer beliebter. ArchiFIX prüft die baurechtlichen Voraussetzungen und erstellt alle Unterlagen für Ihren Antrag auf Nutzungsänderung.

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Nutzungsänderung Zweifamilienhaus in Einfamilienhaus

Wenn Sie zwei Wohneinheiten zu einem Einfamilienhaus zusammenlegen möchten, kann eine Nutzungsänderung erforderlich sein. Wir begleiten Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess.

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Nutzungsänderung Gewerbe in anderes Gewerbe

Auch der Wechsel von einer gewerblichen Nutzung zu einer anderen kann genehmigungspflichtig sein. Wir prüfen die Vorgaben und bereiten Ihren Antrag vollständig und professionell vor.

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Nutzungsänderung Garage

Soll eine Garage künftig anders genutzt werden, zum Beispiel als Wohn- oder Arbeitsraum, ist meist eine Nutzungsänderung erforderlich. ArchiFIX unterstützt Sie bei Planung, Unterlagen und Antrag.

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Nutzungsänderung Dachboden in Wohnraum

Sie möchten Ihren Dachboden als Wohnraum, Büro oder Studio nutzen? In vielen Fällen ist dafür eine offizielle Nutzungsänderung erforderlich. ArchiFIX prüft die baurechtlichen Voraussetzungen und erstellt alle notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag.

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Nutzungsänderung Keller in Wohnraum

Soll Ihr Keller künftig als Wohnraum, Büro oder Hobbyraum genutzt werden, kann eine Nutzungsänderung notwendig sein. Wir prüfen die rechtlichen Vorgaben und unterstützen Sie bei der Planung sowie bei der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

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Nutzungsänderung Praxis im Haus

Sie möchten eine Praxis oder ein Büro in Ihrem Wohnhaus betreiben? Auch hierfür kann eine Nutzungsänderung erforderlich sein. ArchiFIX begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung bis zur Genehmigung.

Nutzungsänderung vom Architekten beantragen online

In 3 Schritten zur Beauftragung der Nutzungsänderung

Schritt 1

Architekt für Nutzungsänderung im Shop wählen. Alte & neue Nutzung nennen, sowie Fläche angeben.

Nennen Sie bei der Online-Beauftragung unserer Architekten für die Nutzungsänderung einmal die Fläche der umzunutzenden Einheit, sowie die alte Nutzung und die neue Nutzung, die Sie mit dem Antrag auf Nutzungsänderung anstreben.

Schritt 2

Laden Sie die benötigten Bestandspläne für Ihre Nutzungsänderung hoch. Sie können diese auch einfach abfotografieren. Wichtig ist, dass unserer Architekten für die Nutzungsänderung alle Maßangaben lesen können. Diese Bestandspläne müssen anschließend von unseren Architekten für den Antrag auf Nutzungsänderung gezeichnet werden.

Schritt 3

Nach Eingang aller Informationen & Bezahlung beginnen unsere Architekten mit der Nutzungsänderung. Sobald der Antrag auf Nutzungsänderung von uns als Architekt fertiggestellt ist, senden wir Ihnen alle gestempelten Unterlagen postalisch zu.

Anschließend können Sie diese Unterlagen bei Ihrer Stadt für die Nutzungsänderung einreichen.

Architekten für Antrag auf Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Architekten Fixpreis-Pakete

Klein bis 50 m2
Bis 50m2
1.590,00€ inkl. MwSt.
Pläne digitalisieren & drucken
Aktuelle Flurkarte
Antragsformulare
Notwendige Berechnungen
Statistischer Erhebungsbogen
Stempel & Architekten-Unterschrift
Mittel bis 100 m2
Bis 100m2
2.090,00€ inkl. MwSt.
Pläne digitalisieren & drucken
Aktuelle Flurkarte
Antragsformulare
Notwendige Berechnungen
Statistischer Erhebungsbogen
Stempel & Architekten-Unterschrift
Groß bis 200 m2
Bis 200m2
2.590,00€ inkl. MwSt.
Pläne digitalisieren & drucken
Aktuelle Flurkarte
Antragsformulare
Notwendige Berechnungen
Statistischer Erhebungsbogen
Stempel & Architekten-Unterschrift
Individuell
Jetzt konfigurieren Individuellen Service konfigurieren
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Sie haben Fragen an unsere Architekten für Nutzungsänderung?

FAQ Bereich für Nutzungsänderungen

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die genehmigte Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils ändert. Beispiele sind etwa die Umwandlung eines Büros in eine Wohnung, eines Ladenlokals in Gastronomie oder einer Garage in Wohnraum. In vielen Fällen muss diese Änderung durch einen offiziellen Antrag beim Bauamt genehmigt werden.

In den meisten Fällen darf ein Antrag auf Nutzungsänderung nur von einem Architekten oder einem anderen Bauvorlageberechtigten erstellt und eingereicht werden.

ArchiFIX als Nutzungsänderungs-Architekt übernimmt dabei unter anderem:

  • Erstellung der notwendigen Bauzeichnungen

  • Zusammenstellung aller Bauantragsunterlagen

  • Prüfung der baurechtlichen Anforderungen

  • Ausfüllen der Antragsformulare

  • Stempel und Unterschrift für den Bauantrag

Erst mit diesen vollständigen Unterlagen kann der Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt eingereicht werden.

Die Beauftragung unserer Architekten für Nutzungsänderungen erfolgt komplett digital und in drei einfachen Schritten.

1. Nutzungsänderung konfigurieren
Sie geben im Kosten-Konfigurator die bisherige Nutzung, die geplante neue Nutzung sowie die Fläche der umzunutzenden Einheit an.

2. Bestandspläne hochladen
Laden Sie vorhandene Grundrisse oder Baupläne hoch. Diese können auch einfach fotografiert sein, solange die Maßangaben lesbar sind.

3. Beauftragung abschließen
Nach Zahlungseingang erstellen unsere Architekten den vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung. Anschließend erhalten Sie die gestempelten Bauantragsunterlagen postalisch zur Einreichung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Für die Erstellung eines Antrags auf Nutzungsänderung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

  • Angaben zur bisherigen Nutzung

  • Angaben zur geplanten neuen Nutzung

  • Größe der umzunutzenden Fläche

  • Adresse und Lage des Gebäudes

Gegebenenfalls weitere Unterlagen von Fachplanern.

Falls keine geeigneten Bestandspläne vorhanden sind, müssen diese zunächst neu erstellt oder digital nachgezeichnet werden.

Wenn keine verwertbaren Bauzeichnungen vorhanden sind, müssen zunächst Bestandspläne erstellt werden.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • vorhandene Papierpläne werden digital nachgezeichnet (geht bundesweit)

  • ein Aufmaß vor Ort wird durchgeführt, bei dem das Gebäude vermessen wird (lokaler Architekt)

Ein Aufmaß verursacht zusätzliche Kosten, da dabei die Räume vor Ort aufgenommen und anschließend digitale Grundrisse erstellt werden müssen. Wir sind als Architekten für Nutzungsänderung bundesweit aktiv und führen daher leider kein Aufmaß durch.

Die Erstellung der Bauantragsunterlagen durch den Architekten dauert meist wenige Tage bis einige Wochen, abhängig vom Projekt und den vorhandenen Unterlagen.

Die anschließende Bearbeitung durch das Bauamt dauert in vielen Städten etwa 4 bis 12 Wochen, kann jedoch je nach Behörde variieren.

Die Kosten einer Nutzungsänderung vom Architekten hängen unter anderem von der Größe der umzunutzenden Fläche und dem Planungsaufwand ab.

Unsere Fixpreis-Pakete beginnen bei:

  • 1.590 € für Flächen bis 50 m²

  • 2.090 € für Flächen bis 100 m²

  • 2.590 € für Flächen bis 200 m²

Größere Projekte können individuell angefragt werden.

Unsere Architekten für Nutzungsänderung sind bundesweit tätig. Wir unterstützen Sie bei Nutzungsänderungen in ganz Deutschland, zum Beispiel in:

  • Nutzungsänderung Baden-Württemberg

  • Nutzungsänderung Bayern

  • Nutzungsänderung Berlin

  • Nutzungsänderung Brandenburg

  • Nutzungsänderung Bremen

  • Nutzungsänderung Hamburg

  • Nutzungsänderung Hessen

  • Nutzungsänderung Mecklenburg-Vorpommern

  • Nutzungsänderung Niedersachsen

  • Nutzungsänderung Nordrhein-Westfalen

  • Nutzungsänderung Rheinland-Pfalz

  • Nutzungsänderung Saarland

  • Nutzungsänderung Sachsen

  • Nutzungsänderung Sachsen-Anhalt

  • Nutzungsänderung Schleswig-Holstein

  • Nutzungsänderung Thüringen

Unabhängig davon, in welcher Stadt sich Ihre Immobilie befindet, können Sie unsere Architekten für Ihre Nutzungsänderung online beauftragen.

Ja, bei ArchiFIX erstellen wir Ihnen die Antragsunterlagen für die Nutzungsänderung und Sie reichen diese selbst beim Bauamt ein. Nachdem unsere Architekten den Antrag auf Nutzungsänderung erstellt haben, senden wir Ihnen die gestempelten und unterschriebenen Unterlagen per Post zu.

Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde ein.

Typische Fälle, die wir als Architekten für eine Nutzungsänderung bearbeiten, sind:

  • Umwandlung von Büroflächen in Wohnungen

  • Umnutzung von Ladenlokalen zu Gastronomie oder Wohnraum

  • Umbau von Garagen oder Nebengebäuden zu Wohn- oder Arbeitsräumen

  • Nutzung von Wohnraum für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke (z. B. Praxen, Büros)

  • Dachgeschossausbau zu eigenständigen Wohneinheiten

  • Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheunen, Ställe) zu Wohn- oder Veranstaltungszwecken

  • Umwidmung von Gewerbe in Wohnraum

  • Umnutzung von Wohnraum in Kurzzeitvermietung

Diese Beispiele zeigen, dass praktisch jede Änderung der Nutzung genehmigungspflichtig sein kann.