Nutzungsänderung

Wohnung als Ferienwohnung vermieten

Immer mehr Eigentümer spielen mit dem Gedanken, ihre Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Das kann zusätzliche Einnahmen bringen und die Immobilie wirtschaftlich attraktiver machen. Doch bevor Sie Gäste begrüßen können, sollten Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben, Genehmigungen und möglichen Kosten beschäftigen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wann eine Genehmigung für die Vermietung als Ferienwohnung notwendig ist
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten
  • Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
  • Wie Sie mit ArchiFix Ihre Nutzungsänderung digital und rechtssicher beantragen

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Wann ist eine Genehmigung für die Ferienwohnungsnutzung notwendig?

Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn eine Wohnung künftig nicht mehr dauerhaft bewohnt, sondern gewerblich oder touristisch genutzt wird. Viele Städte und Gemeinden haben strenge Regeln für die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung – insbesondere in Ballungsräumen mit Wohnungsknappheit.

Typische Fälle, in denen eine Genehmigung erforderlich ist:

  • Dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung
  • Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking
  • Teilweise Umnutzung von Räumen innerhalb einer Wohnung

❗ Ohne Genehmigung riskieren Sie Bußgelder, ein Vermietungsverbot oder sogar die Rückumwandlung in Wohnraum.


Rechtliche Vorgaben bei der Umwandlung in eine Ferienwohnung

Ob Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab:

1. Bebauungsplan & Gebietsausweisung

Nicht in jedem Wohngebiet sind Ferienwohnungen zulässig. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Nutzung mit der Gebietsausweisung vereinbar ist.

2. Zweckentfremdungsverbot

In vielen Städten (z. B. Berlin, München, Hamburg) gilt ein Zweckentfremdungsverbot, das die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen nur eingeschränkt erlaubt.

3. Brandschutz & Sicherheit

Als Beherbergungsbetrieb müssen Ferienwohnungen häufig strengere Brandschutzauflagen erfüllen – z. B. Rauchmelder, Feuerlöscher oder zusätzliche Rettungswege.

4. Nachbarschaft & Schallschutz

Da Ferienwohnungen eine höhere Fluktuation von Gästen bedeuten, können Nachbarn Lärmschutz und Ordnung einfordern.


Kosten für die Nutzungsänderung zur Ferienwohnung

Die Kosten hängen stark von Ihrer Stadt, der Immobilie und den baulichen Anforderungen ab. Typische Kostenblöcke sind:

LeistungKostenrahmenHinweise
Architektenleistung2.000 – 6.000 €Bauvorlagen & Genehmigungsplanung
Bauamtsgebühren500 – 3.000 €abhängig von Kommune & Fläche
Brandschutz-/Statiknachweise1.000 – 4.000 €je nach Bauweise erforderlich
Umbauten & Ausstattung5.000 – 25.000 €Möblierung, Schallschutz, Brandschutzmaßnahmen

💡 Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrer Kommune, ob eine Ferienwohnungsnutzung zulässig ist – so vermeiden Sie unnötige Planungskosten.


Ablauf mit ArchiFix – digital & unkompliziert

Mit ArchiFix beantragen Sie Ihre Nutzungsänderung Wohnung in Ferienwohnung zu 100 % online – professionell, rechtssicher und zum Fixpreis.

So funktioniert’s:

  1. Online-Erstberatung – Wir prüfen die Machbarkeit Ihrer Umnutzung.
  2. Digitale Bestandsaufnahme – Sie senden uns Ihre Unterlagen.
  3. Erstellung der Bauvorlagen – prüffähig und vollständig durch ArchiFix-Architekten.
  4. Einreichung beim Bauamt – rechtssicher und digital.
  5. Genehmigung & Umsetzung – mit klarer Planung und Fixpreisgarantie.

Ihre Vorteile mit ArchiFix

✅ 100 % online – ohne Vor-Ort-Termine
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✅ Erfahrene Architekten – spezialisiert auf Nutzungsänderungen
✅ Zeitersparnis – durch digitale Abwicklung


Fazit: Ferienwohnung vermieten – mit ArchiFix rechtssicher

Die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung kann eine lukrative Einnahmequelle sein – bringt aber auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Mit ArchiFix beantragen Sie Ihre Nutzungsänderung digital, unkompliziert und zum Fixpreis – und sichern sich so die rechtliche Grundlage für Ihre Ferienvermietung.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.