Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein

Von Nordfriesland über die Holsteinische Schweiz bis nach Lübeck und Kiel – in Schleswig-Holstein gibt es viele Gebäude, die für eine neue Nutzung interessant sind: alte Bauernhöfe, leerstehende Läden, Ferienwohnungen oder Gewerberäume. Gleichzeitig steigt der Bedarf an modernen Wohn- und Arbeitskonzepten: Arztpraxen, Co-Working-Spaces, Gastronomie oder barrierefreier Wohnraum.

Eine Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein kann hier die passende Lösung sein.

Doch Vorsicht: Auch im nördlichsten Bundesland ist eine Nutzungsänderung in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Die Bauaufsichtsbehörden prüfen Anträge sehr genau – insbesondere im Hinblick auf Brandschutz, Bauordnung, Denkmalschutz und die geplante Nutzung.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wann eine Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein erforderlich ist
  • Welche Vorschriften und Besonderheiten gelten
  • Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
  • Wie Sie mit ArchiFix Ihren Antrag online, schnell und rechtssicher stellen

👉 Sie suchen einen Architekten für Ihre Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein? Jetzt online zum Fixpreis beauftragen bei ArchiFix!


➡️ Hier direkt beauftragen


Wann ist eine Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein erforderlich?

Eine baurechtliche Nutzungsänderung ist immer dann notwendig, wenn die geplante Nutzung von der bestehenden Baugenehmigung abweicht. Typische Beispiele in Schleswig-Holstein:

  • Umnutzung von Scheunen oder Bauernhäusern zu Ferienwohnungen oder Wohnhäusern
  • Umwandlung von Gaststätten in Arztpraxen, Büros oder Wohnungen
  • Nutzung von Lager- oder Industriehallen für Veranstaltungen, Ausstellungen oder Ateliers
  • Umbau von Ladenlokalen in Cafés oder Co-Working-Spaces

Die Bauämter in Schleswig-Holstein legen dabei besonderes Augenmerk auf:

  • Wohnqualität: Belichtung, Belüftung, Raumhöhen
  • Brandschutz: Rettungswege, Feuerwiderstand, Fluchtmöglichkeiten
  • Schallschutz: insbesondere bei Gastronomie, Clubs oder Veranstaltungsorten
  • Stellplätze: Nachweis gemäß kommunaler Stellplatzsatzungen
  • Energieeffizienz: Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

❗ Ohne Genehmigung drohen Bußgelder, Nutzungsuntersagungen oder sogar Rückbauanordnungen.


Besonderheiten bei der Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist geprägt von Küstenregionen, ländlichen Räumen und urbanen Zentren wie Kiel, Lübeck und Flensburg. Diese Vielfalt bringt unterschiedliche Anforderungen mit sich:

  • Denkmalschutz: Besonders in historischen Altstädten wie Lübeck oder Husum sind viele Gebäude denkmalgeschützt – zusätzliche Genehmigungen sind erforderlich.
  • Küstenschutz: In Küstennähe können besondere baurechtliche Vorschriften gelten.
  • Lärmschutz: In touristischen Regionen wie an der Nordsee oder Ostsee sind Nutzungskonflikte (z. B. Ferienwohnungen in Wohngebieten) ein sensibles Thema.
  • Stellplätze: Gerade in Städten wie Kiel oder Lübeck verlangen Kommunen Stellplatznachweise oder Ablösezahlungen.
  • Bauordnung Schleswig-Holstein (BauO S-H): bildet die rechtliche Grundlage für alle Genehmigungen.

Wie unterstützt Sie ein Architekt bei der Nutzungsänderung?

Ein erfahrener Architekt ist entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags. Er übernimmt für Sie:

  • Prüfung der Bestandsunterlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Erstellung aller Bauvorlagen nach BauO S-H
  • Einholung notwendiger Fachgutachten (Brandschutz, Schallschutz, Statik)
  • Einreichung und Begleitung des Antrags beim Bauamt
  • Kommunikation mit den Behörden bis zur Genehmigung

👉 Mit ArchiFix beauftragen Sie Ihren Architekten komplett online – schnell, transparent und rechtssicher.


➡️ Jetzt online starten


Kosten einer Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein

Die Kosten hängen stark vom Gebäudetyp, der geplanten Nutzung und den Vorgaben der jeweiligen Kommune ab. Typische Kostenfaktoren:

LeistungKostenrahmenHinweise
Architektenleistung1.500 – 6.000 €abhängig von Aufwand und Nutzung
Bauamtsgebühren400 – 3.000 €variieren je nach Kommune
Brandschutzkonzept1.000 – 4.000 €Pflicht bei Publikumsnutzungen
Statikprüfung800 – 3.000 €wenn tragende Bauteile betroffen sind
Schallschutzmaßnahmen2.000 – 15.000 €besonders bei Gastronomie oder Clubs
Umbaukosten25.000 – 120.000 €je nach Umfang (Sanitär, Elektrik etc.)

💡 Tipp: Schleswig-Holstein fördert in einigen Programmen energetische Sanierungen und barrierefreie Umbauten.


Ablauf der Nutzungsänderung mit ArchiFix

  1. Online-Erstberatung – Klärung Ihrer Ziele und Machbarkeit
  2. Digitale Bestandsaufnahme – Analyse Ihrer Pläne und Unterlagen
  3. Planung & Gutachten – Erstellung aller erforderlichen Nachweise
  4. Einreichung beim Bauamt – durch Ihren Architekten
  5. Genehmigungsverfahren – in der Regel 6–12 Wochen
  6. Umbau starten – nach offizieller Genehmigung

Vorteile mit ArchiFix

✅ Online beauftragen – ohne Vor-Ort-Termine
✅ Festpreisgarantie – volle Kostenkontrolle
✅ Spezialisierte Architekten – erfahren mit Nutzungsänderungen in Schleswig-Holstein
✅ Rechtssicherheit – prüffähige Bauvorlagen für Ihr Bauamt
✅ Effizienz – digitale Prozesse für schnelle Ergebnisse


Fazit: Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein erfolgreich beantragen

Eine Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein erfordert sorgfältige Planung, fundierte Kenntnisse der Bauordnung und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften. Mit ArchiFix setzen Sie Ihr Projekt sicher, unkompliziert und komplett online um.

👉 Sie möchten Ihre Nutzungsänderung in Schleswig-Holstein beantragen? Jetzt Architekten online zum Fixpreis beauftragen bei ArchiFix!


➡️ Hier direkt starten


Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.