Teilungserklärung

WEG Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die rechtliche Grundlage, um eine Immobilie in selbstständige, eindeutig definierte Eigentumseinheiten aufzuteilen. Sie bestimmt verbindlich, welche Bereiche Sondereigentum (z. B. Wohnungen, abgeschlossene Kellerräume) und welche Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dach, tragende Bauteile) darstellen. Damit ist sie unverzichtbar, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen teilen oder klare rechtliche Besitzverhältnisse schaffen möchten.

Damit eine WEG-Teilungserklärung rechtsgültig wird, sind drei Bausteine zwingend erforderlich: prüffähige Aufteilungspläne eines Architekten, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts sowie die notarielle Beurkundung. Ohne vollständige und korrekt erstellte Architekturpläne ist die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht möglich – und damit auch keine gültige Teilungserklärung.

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1. Was bedeutet eine WEG-Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das festlegt:

  • Sondereigentum (z. B. abgeschlossene Wohnungen, bestimmte Kellerräume)
  • Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen)
  • bauliche Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten
  • Sondernutzungsrechte (z. B. Gartenanteile, Stellplätze, Terrassenbereiche)

Sie besteht aus drei zentralen Bestandteilen:

✔️ Aufteilungsplänen eines Architekten
✔️ Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts
✔️ Notarieller Beurkundung

Fehlen die Pläne oder entsprechen sie nicht den behördlichen Vorgaben, kann der Notar die Teilung nicht beurkunden.


2. Wann benötigen Sie eine WEG-Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung ist erforderlich, wenn:

  • ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll
  • Wohnungen baulich getrennt, erweitert oder zusammengelegt werden
  • Immobilien für Verkauf, Erbschaft oder Vermietung strukturiert werden
  • verschiedene Eigentümer klare Zuordnungen für Räume benötigen
  • Stellplätze, Terrassen, Balkone oder Gartenflächen eindeutig zugeordnet werden müssen

Auch bei Bestandsgebäuden ist eine spätere WEG-Teilung jederzeit möglich.


3. Warum sind Architektenpläne für die WEG-Teilung verpflichtend?

Die Aufteilungspläne sind der wichtigste Bestandteil der Teilungserklärung. Sie müssen:

  • maßstabsgetreu und prüffähig sein
  • die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit nachweisen
  • alle behördlichen Anforderungen erfüllen
  • Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum eindeutig darstellen
  • sämtliche Nebenräume, Stellplätze, Keller & Flächen korrekt zuordnen

Fehlerhafte oder unvollständige Pläne verursachen häufig:

❌ Rückfragen vom Bauamt
❌ Verzögerungen im Genehmigungsverfahren
❌ Ablehnung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
❌ zusätzliche Notarkosten

ArchiFix erstellt alle erforderlichen Pläne digital, präzise und rechtssicher – deutschlandweit.


4. Welche Unterlagen benötigen Sie für eine WEG-Teilungserklärung?

Für Bauamt und Notar benötigen Sie üblicherweise:

✔️ Grundrisse aller Geschosse
✔️ Lageplan
✔️ Kellergeschoss & Nebenräume
✔️ ggf. Schnitte & Ansichten
✔️ vollständige Flächenaufstellungen
✔️ Zuordnung von Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum
✔️ Nachweis der baulichen Abgeschlossenheit

Fehlen Unterlagen, erstellt ArchiFix diese vollständig digital nach.


5. Ablauf einer WEG-Teilungserklärung mit ArchiFix

  1. Digitale Unterlagenprüfung
  2. Architekturplanung & digitale Bestandsaufnahme
  3. Erstellung prüffähiger Aufteilungspläne
  4. Einreichung beim Bauamt → Abgeschlossenheitsbescheinigung
  5. Notarielle Beurkundung
  6. Eintrag der Einheiten ins Grundbuch

ArchiFix übernimmt die gesamte Planung nach HOAI LPh 1–4 – bundesweit und ohne Vor-Ort-Termin.


6. Kosten einer WEG-Teilungserklärung

Die Kosten setzen sich aus drei Bereichen zusammen:

6.1 Architektenkosten – Aufteilungspläne

UmfangPreisbereich
Einzelne Einheit700–1.200 €
2–3 Einheiten900–1.600 €
4–6 Einheiten1.500–2.800 €
> 6 Einheitenprojektspezifisch

6.2 Abgeschlossenheitsbescheinigung

150–600 € (je nach Bundesland)

6.3 Notar- & Grundbuchkosten

  • Notar: 400–1.200 €
  • Grundbuch: 150–350 €

➡️ Gesamtkosten pro Einheit: 1.200–3.000 €


7. Checkliste: Ist Ihre Immobilie bereit für die WEG-Teilung?

✔️ Liegen aktuelle Grundrisse vor?
✔️ Sind alle Einheiten baulich abgeschlossen?
✔️ Sind Keller, Nebenräume & Stellplätze eindeutig zugeordnet?
✔️ Sind frühere Umbauten genehmigt?
✔️ Gibt es widersprüchliche Bestandspläne?

ArchiFix prüft Ihre Unterlagen vorab digital.


8. Warum ArchiFix Ihr optimaler Partner für die WEG-Teilung ist

Mit ArchiFix erhalten Sie:

  • prüffähige Aufteilungspläne für Bauamt & Notar
  • klare Darstellung von Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum
  • vollständige Flächenberechnungen, Grundrisse & Planunterlagen
  • 100 % digitale Bearbeitung ohne Vor-Ort-Termin
  • Leistungen nach HOAI LPh 1–4
  • bundesweite Planung durch erfahrene Architekten

Damit wird Ihre Teilungserklärung vollständig, rechtssicher und effizient umgesetzt.


Fazit

Eine WEG-Teilungserklärung ist ein unverzichtbarer Schritt, wenn Sie ein Gebäude in einzelne Eigentumseinheiten aufteilen oder die Eigentumsstruktur rechtssicher ordnen möchten. Ohne korrekte Architekturpläne ist weder die Abgeschlossenheitsbescheinigung noch die notarielle Beurkundung möglich.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.