Die Genehmigung eines Neubaus ist einer der wichtigsten Schritte im gesamten Bauprozess – und häufig auch einer der zeitintensivsten. Ob Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus: Ohne eine vollständige und korrekt zusammengestellte Genehmigungsplanung kann kein Bauantrag erfolgreich eingereicht werden.
ArchiFix unterstützt Sie deutschlandweit mit allen frühen Architekturleistungen nach HOAI LPh 1–4:
Wir prüfen Ihr Baurecht, erstellen professionelle Entwürfe und fertigen die komplette Genehmigungsplanung – vollständig digital, effizient und ohne Vor-Ort-Termine.
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1. Neubau-Genehmigung – das Wichtigste im Überblick
Die Baugenehmigung ist die offizielle Bestätigung, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Sie prüft:
● ob der Neubau baurechtlich zulässig ist
● ob das Gebäude dem Bebauungsplan entspricht
● ob Abstandsflächen, Höhen, Maße eingehalten werden
● ob Stellplätze, Brandschutz, Statik, Erschließung gesichert sind
● ob der Neubau keine öffentlichen Belange verletzt
Eine frühzeitige baurechtliche Prüfung verhindert Planänderungen, Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
2. Welche Unterlagen brauche ich für eine Neubau-Genehmigung?
Damit eine Genehmigungsplanung vollständig ist und der Antrag nicht zurückgewiesen wird, müssen zahlreiche Unterlagen vorgelegt werden.
Pflichtunterlagen für den Bauantrag (bundesweit üblich):
✓ Bauantragsformular (amtlich, bundeslandspezifisch)
✓ Amtlicher Lageplan
→ inkl. Flurstücksangaben, Abstandsflächen, Höhen, Baufenster
✓ Bauzeichnungen (Genehmigungspläne)
→ Grundrisse aller Geschosse
→ Schnitte
→ Ansichten
→ Dachansicht
→ Baubeschreibung
✓ Statik / Standsicherheitsnachweis (je nach Bundesland bei Einreichung oder später)
✓ Wärmeschutznachweis nach GEG
✓ Entwässerungsplanung / Kanalanschlussplan
✓ Brandschutznachweis (regional unterschiedlich, oft vereinfacht bei Wohngebäuden)
Zusätzliche Unterlagen in vielen Regionen:
✓ Nachweis Stellplätze
✓ Erschließungsnachweise (Wasser, Abwasser, Strom, Fernwärme, Breitband)
✓ Nachweis über Regenwasserversickerung / Retention
✓ Schallschutznachweis
✓ Baugrundgutachten
✓ Baulastenverzeichnis-Auszug
Mögliche Sondernachweise:
● Denkmalschutzunterlagen
● Umwelt- bzw. Naturschutzbewertung
● Nachweise für Hochwasser- oder Überschwemmungsgebiete
ArchiFix übernimmt die vollständige Zusammenstellung der genehmigungsrelevanten Unterlagen und erstellt alle bauvorlageberechtigten Zeichnungen nach HOAI.
3. Wie lange dauert die Genehmigung eines Neubaus?
Die Dauer der Baugenehmigung hängt stark vom Bundesland, der zuständigen Behörde und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab.
Typische Dauer in Deutschland:
● vereinfachtes Genehmigungsverfahren: ca. 4–8 Wochen
● klassisches Bauantragsverfahren: ca. 8–12 Wochen
● aufwendige Verfahren (z. B. Sonderbau, Ergänzungen nötig): 3–6 Monate
● bei fehlenden Unterlagen: Verlängerung um mehrere Wochen
Wichtig: Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
ArchiFix sorgt dafür, dass Ihr Bauantrag vollständig und prüffähig eingereicht wird – für eine möglichst kurze Bearbeitungszeit.
4. Typische Stolpersteine bei der Neubaugenehmigung
Viele Verzögerungen entstehen durch:
⚠️ fehlende oder unvollständige Unterlagen
⚠️ unklare Bebauungspläne / offene Baurechtsfragen
⚠️ unzureichende Entwässerungsplanung
⚠️ falsch eingetragene Abstandsflächen
⚠️ Konflikte mit Baulinien oder Höhenvorgaben
⚠️ fehlende Nachweise (Statik, Stellplätze, Brandschutz)
⚠️ Anforderungen in Natur-, Denkmal- oder Hochwassergebieten
Eine professionelle Vorprüfung spart Zeit, Geld und Nerven.
5. Ablauf: So kommen Sie Schritt für Schritt zur Baugenehmigung
- Baurechtsprüfung – Was dürfen Sie bauen?
- Vorentwurf & Entwurfsplanung – Varianten, Optimierungen, Kostenrahmen
- Genehmigungsplanung – alle prüffähigen Unterlagen nach HOAI LPh 4
- Einreichung des Bauantrags
- Prüfung durch das Bauamt
- Erteilung der Baugenehmigung
- Start der Ausführungsphase (nicht durch ArchiFix – keine LPh 6–8)
ArchiFix übernimmt die Schritte 1–4 für Sie – vollständig digital.
6. Wie ArchiFix Sie bei Ihrer Neubau-Genehmigung unterstützt
ArchiFix bietet deutschlandweit:
✓ vollständige baurechtliche Prüfung
✓ Variantenentwürfe basierend auf Ihrem Grundstück
✓ komplette Genehmigungsplanung (HOAI LPh 1–4)
✓ Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten
✓ Nachweise für Wärmeschutz, Stellplätze, Abstandsflächen
✓ verständliche Kommunikation & 100 % digitale Zusammenarbeit
Hinweis:
Wir übernehmen keine Bauleitung und keine Ausführungsplanung (LPh 6–8).
Fazit: Erfolgreich zur Baugenehmigung – mit einer vollständigen Planung
Eine Neubau-Genehmigung erfordert umfangreiche Unterlagen, eine sorgfältige baurechtliche Prüfung und klare, professionelle Bauzeichnungen. Mit ArchiFix erhalten Sie eine genehmigungsfähige, verständliche und vollständig digitale Planung – effizient, zuverlässig und deutschlandweit.
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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
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Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
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Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
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Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
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Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
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Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
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Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
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Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
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Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
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Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
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Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
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Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
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Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
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Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
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Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
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Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
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Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
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Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
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Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.