Viele Eigentümer:innen möchten den Grundriss ihres Hauses oder ihrer Wohnung verändern, um Räume neu zu gestalten, Funktionen zu kombinieren oder die technische Ausstattung zu modernisieren. Gerade bei älteren Gebäuden stellt sich dabei oft die Frage: Wie plane ich eine neue Elektrik richtig – und was muss beim geänderten Grundriss beachtet werden?
Denn beim Umbau oder bei der Verlegung von Wänden betrifft die Anpassung der Elektrik nicht nur Steckdosen und Schalter, sondern auch Sicherungen, Leitungsführung und Brandschutz.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche baulichen und rechtlichen Aspekte bei der Grundrissänderung mit neuer Elektrik zu beachten sind – und wie ArchiFix Sie bei der digitalen Planung deutschlandweit unterstützt.
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⚖️ Wann ist die neue Elektrik genehmigungspflichtig?
Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom Umfang der Änderungen ab – insbesondere, wenn tragende Wände verändert oder Nutzungen geändert werden.
Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn:
tragende Wände entfernt oder durchbrochen werden,
neue Räume entstehen oder sich deren Nutzung ändert (z. B. Abstellraum → Wohnraum),
neue Leitungen durch tragende oder brandschutzrelevante Bauteile geführt werden,
die Änderungen Auswirkungen auf Fluchtwege oder Brandschutz haben,
ein grundlegender Umbau der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) erfolgt.
In diesen Fällen benötigen Sie eine fachgerechte Planung durch Architekt:innen sowie ggf. eine Genehmigungsplanung nach den Bauvorschriften Ihres Bundeslandes.
✅ Wann ist keine Genehmigung nötig?
Viele Modernisierungen an der Elektrik sind genehmigungsfrei, solange Sie keine tragenden Bauteile verändern und die Nutzung der Räume gleich bleibt.
Genehmigungsfrei sind meist:
Erneuerung oder Erweiterung der Elektroinstallation innerhalb eines bestehenden Raumes,
Austausch von Schaltern, Steckdosen, Leuchten oder Sicherungen,
Anpassung der Leitungsführung ohne Eingriff in tragende Bauteile,
Integration smarter Haustechnik oder moderner Beleuchtungssysteme.
💡 Tipp: Auch bei genehmigungsfreien Maßnahmen ist eine architektonische und elektrotechnische Planung sinnvoll – insbesondere, wenn Räume neu aufgeteilt oder zusammengelegt werden. Mit ArchiFix prüfen Sie, ob Ihre Ideen technisch machbar, statisch sicher und normgerecht sind.
🔌 Warum eine professionelle Elektroplanung bei Grundrissänderung wichtig ist
Die Elektrik ist das Rückgrat jedes modernen Hauses – und hängt eng mit Raumaufteilung, Statik und Nutzung zusammen. Wer Wände versetzt oder Räume neu definiert, sollte auch die Leitungswege, Sicherungskreise und Beleuchtungskonzepte neu denken.
Eine professionelle Planung durch Architekt:innen stellt sicher, dass:
Leitungen optimal und sicher geführt werden,
ausreichend Steckdosen und Anschlüsse vorhanden sind,
Lichtkonzepte und Schalterpositionen sinnvoll platziert werden,
technische Normen (z. B. VDE-Vorschriften) eingehalten werden,
spätere Nachrüstungen oder Schäden vermieden werden.
Mit ArchiFix erhalten Sie eine individuelle, digitale Planung, abgestimmt auf Ihre neue Raumaufteilung – mit Berücksichtigung von Statik, Haustechnik und Energieeffizienz.
💶 Kosten einer Grundrissänderung mit neuer Elektrik
Die Kosten für eine neue Elektrik bei Grundrissänderungen hängen vom Umfang der Arbeiten und der bestehenden Anlage ab. Mit ArchiFix erhalten Sie eine transparente digitale Kostenschätzung bereits zu Beginn Ihres Projekts.
Eine professionelle Planung sorgt für Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit – besonders, wenn Sie ohnehin Ihren Grundriss anpassen.
🧱 Wie ArchiFix Sie bei der Elektro- und Grundrissplanung unterstützt
Als Online-Architekturbüro für ganz Deutschland bietet ArchiFix echte Architekt:innenleistungen – digital, effizient und ohne Vor-Ort-Termine.
Unsere Leistungen (HOAI-Leistungsphasen 1–4):
1️⃣ Machbarkeitsanalyse – Prüfung statischer, technischer und rechtlicher Anforderungen 2️⃣ Entwurfsplanung – Entwicklung einer funktionalen und sicheren Elektro- und Raumplanung 3️⃣ Genehmigungsplanung – Erstellung prüffähiger Unterlagen für Bauantrag oder Umbau 4️⃣ Digitale Bereitstellung – Sie erhalten alle Unterlagen online, deutschlandweit nutzbar
💡 Hinweis: ArchiFix bietet ausschließlich Planungsleistungen (Lph 1–4) – keine örtliche Bauleitung oder Bauüberwachung (Lph 6–8).
💡 Ihr Vorteil mit ArchiFix: Planung statt Risiko
Mit ArchiFix profitieren Sie von echter Architekt:innenplanung – online, sicher und unkompliziert.
🏁 Fazit: Grundriss ändern mit neuer Elektrik – professionell geplant mit ArchiFix
Eine neue Elektrik bei Grundrissänderungen erfordert mehr als handwerkliches Geschick – sie betrifft Statik, Sicherheit und Bauordnung. Damit Ihr Umbau technisch, rechtlich und gestalterisch gelingt, ist eine professionelle Planung durch Architekt:innen entscheidend.
Mit ArchiFix erhalten Sie Ihre digitale, rechtssichere Elektro- und Grundrissplanung – präzise, individuell und deutschlandweit.
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Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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