Ein Anbau in Niedersachsen ist die ideale Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, modernen Komfort zu gewinnen und gleichzeitig den Immobilienwert langfristig zu steigern. Ob Sie Ihr Einfamilienhaus erweitern, ein Büro anbauen oder energetisch modernisieren möchten – mit einer professionellen Planung durch erfahrene Architekt:innen von ArchiFix wird Ihr Projekt technisch, gestalterisch und rechtlich perfekt umgesetzt.
👉 Sie planen einen Anbau in Niedersachsen und möchten wissen, worauf es bei der Planung ankommt?
Warum ein Anbau in Niedersachsen eine lohnende Entscheidung ist
Niedersachsen bietet mit seiner Mischung aus städtischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen ideale Voraussetzungen für individuelle Wohnkonzepte. Ein Anbau ermöglicht Ihnen, Ihr bestehendes Zuhause flexibel an neue Lebenssituationen anzupassen – ganz ohne Umzug oder Neubau. Gleichzeitig können Sie Ihr Gebäude energetisch modernisieren und architektonisch aufwerten.
Typische Gründe für einen Anbau in Niedersachsen:
🏠 Wohnraumerweiterung: Mehr Platz für Familie, Homeoffice oder Hobby 💶 Wertsteigerung: Ein professionell geplanter Anbau erhöht den Immobilienwert 🌿 Energieeffizienz: Planung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) senkt Energiekosten 🎨 Architektur & Design: Harmonische Verbindung von Bestand und Erweiterung 📈 Nachhaltige Investition: Zukunftssichere Lösung für Komfort und Funktion
Ein Anbau ist somit weit mehr als eine bauliche Erweiterung – er ist eine Investition in Wohnqualität, Energieeffizienz und Werterhalt.
Worauf Sie bei der Planung eines Anbaus in Niedersachsen achten sollten
In Niedersachsen gelten – je nach Kommune – spezifische baurechtliche Regelungen. Eine fachgerechte und rechtssichere Planung ist daher entscheidend, um Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig, wirtschaftlich und technisch einwandfrei umzusetzen.
Wichtige Planungsaspekte für Ihren Anbau in Niedersachsen:
📐 Baugrenzen & Abstandsflächen: Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 🏛️ Genehmigungspflicht: Die meisten Anbauten sind baugenehmigungspflichtig 🧱 Anschluss an den Bestand: Statik, Dämmung und Wärmebrücken sorgfältig berücksichtigen 🔥 Energieeffizienz: Planung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), ggf. mit Fördermöglichkeiten 💡 Gestaltung & Funktion: Architektonisch abgestimmte, funktionale Raumlösung
Ein erfahrener Architekt sorgt dafür, dass Ihr Anbau rechtssicher, funktional und ästhetisch überzeugend umgesetzt wird.
Genehmigung und Bauvorschriften in Niedersachsen
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt die Anforderungen an Bauvorhaben wie Anbauten, Aufstockungen oder Wintergärten. Für die meisten Projekte ist eine Baugenehmigung erforderlich – insbesondere, wenn neue Aufenthaltsräume entstehen oder die äußere Gebäudeform verändert wird.
Wichtige Anforderungen laut NBauO:
📋 Einhaltung von Abstandsflächen und Grundstücksgrenzen 🏗️ Nachweis der Standsicherheit (Statik) 🧮 Energieeffizienznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) 🔥 Nachweise zu Brand-, Wärme- und Schallschutz 🎨 Gestalterische Integration des Anbaus in den Bestand
👉 Sie möchten wissen, welche Vorschriften konkret für Ihren Anbau in Niedersachsen gelten?
Leistungen von ArchiFix beim Anbau in Niedersachsen
Als digitales Architekturbüro bietet ArchiFix deutschlandweit professionelle Architekturplanung – 100 % online, transparent und effizient. Unsere Architekt:innen begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Genehmigungsplanung – individuell, rechtssicher und ohne Vor-Ort-Termine.
Unsere Leistungen im Überblick:
📋 Prüfung der baurechtlichen Voraussetzungen in Niedersachsen ✏️ Entwurfs- & Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1–4 nach HOAI) 🏛️ Erstellung sämtlicher Bauantragsunterlagen 🧑💻 Digitale Abstimmung mit Behörden und Fachplanern 💰 Transparente Fixpreise & individuelle Planung
💡 Hinweis: ArchiFix führt keine örtliche Bauleitung (Leistungsphasen 6–8) durch. Unser Fokus liegt auf der digitalen, deutschlandweiten Architekturplanung – effizient, modern und rechtssicher.
Kosten für einen Anbau in Niedersachsen
Die Kosten hängen von der Größe, Ausstattung und Bauweise ab. In Niedersachsen liegen die Baukosten meist im bundesweiten Durchschnitt – in städtischen Regionen wie Hannover, Braunschweig oder Göttingen jedoch etwas höher.
Anbaugröße
Geschätzte Baukosten
Architektenkosten (Lph 1–4)
20–30 m²
ca. 60.000 – 90.000 €
ca. 3.500 – 4.500 €
40 m²
ca. 85.000 – 120.000 €
ca. 4.000 – 5.000 €
50 m²
ca. 100.000 – 140.000 €
ca. 5.000 – 6.000 €
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Fazit: Ihr Anbau in Niedersachsen mit ArchiFix – digital, professionell, individuell
Ein Anbau in Niedersachsen schafft neuen Wohnraum, steigert den Immobilienwert und verbessert die Energieeffizienz Ihres Hauses. Mit ArchiFix beauftragen Sie echte Architekt:innen, die Ihr Projekt deutschlandweit digital planen – rechtssicher, individuell und effizient.
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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