Ein geplanter Anbau am Haus ist eine attraktive Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – sei es ein Wintergarten, ein Anbau für ein zusätzliches Zimmer oder die Erweiterung des Wohnbereichs.
Doch häufig stellen sich Bauherren die entscheidende Frage: Ist ein Anbau auch ohne Baugenehmigung möglich?
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Wann ein Anbau ohne Baugenehmigung möglich ist
Grundsätzlich gilt: Die meisten Anbauten sind genehmigungspflichtig.
In Deutschland ist das Baurecht jedoch Ländersache, und es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Landesbauordnungen (LBO).
Kleinere Bauvorhaben können in manchen Bundesländern genehmigungsfrei oder anzeigepflichtig sein – abhängig von Größe, Nutzung und Lage des Gebäudes.
Typische Beispiele für genehmigungsfreie Bauvorhaben (abhängig vom Bundesland):
- Kleinere Gartenhäuser oder Geräteschuppen (bis zu einer bestimmten Grundfläche)
- Überdachte Terrassen oder Carports mit begrenzter Fläche und Höhe
- Wintergärten in modularer Bauweise, sofern sie baurechtlich als Nebenanlagen gelten
- Anbauten im Innenbereich, die keine tragende Struktur verändern und keinen neuen Wohnraum schaffen
Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, müssen alle baurechtlichen Vorschriften (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz, Statik) trotzdem eingehalten werden.
Wann Sie eine Baugenehmigung benötigen
Sobald durch den Anbau neuer Wohnraum entsteht, die Gebäudehülle verändert oder die Statik beeinflusst wird, ist eine Baugenehmigung fast immer Pflicht.
Das betrifft insbesondere:
- Wohnraumerweiterungen wie zusätzliche Zimmer oder Geschosse
- Erweiterung der Grundfläche über die genehmigte BGF hinaus
- Anbau von Wintergärten mit massiver Bauweise
- Anschlüsse an bestehende Haustechnik (Heizung, Wasser, Lüftung)
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Gebieten mit Bebauungsplan ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Ein erfahrener Architekt prüft für Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist – und erstellt alle erforderlichen Unterlagen für einen rechtssicheren Antrag.
Warum Sie trotz möglicher Genehmigungsfreiheit einen Architekten einbeziehen sollten
Selbst wenn ein kleiner Anbau formell genehmigungsfrei ist, kann eine fehlerhafte Planung zu teuren Nachbesserungen oder Bußgeldern führen.
Ein Architekt sorgt dafür, dass alle baurechtlichen, statischen und gestalterischen Anforderungen eingehalten werden – und Ihr Anbau wertsteigernd und sicher umgesetzt wird.
Mit ArchiFix erhalten Sie Ihre Planung vollständig online, erstellt von erfahrenen Architekten – rechtssicher, effizient und deutschlandweit.
Unsere Leistungen bei ArchiFix
Als Online-Architekturbüro bieten wir Ihnen alle Planungsleistungen für Ihr Bauvorhaben digital an – von der Idee bis zur Genehmigung.
Wir konzentrieren uns auf die Leistungsphasen 1–4 nach HOAI (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung) – bundesweit und ohne Ortstermine.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung der Genehmigungspflicht und Baurechtslage
- Entwurfsplanung und architektonische Gestaltung
- Erstellung von Bauantragsunterlagen
- Kommunikation mit Bauaufsichtsbehörden
- Transparente Fixpreis-Angebote
💡 Hinweis: Wir übernehmen keine örtliche Bauleitung (Leistungsphasen 6–8), sondern spezialisieren uns auf die digitale Planung und Genehmigung.
Was kostet ein Anbau mit ArchiFix?
Die Kosten hängen von Größe, Nutzung und Bauweise ab.
Für die Architektenplanung (Leistungsphasen 1–4) können Sie im Schnitt mit 8–15 % der Baukosten rechnen.
Bei ArchiFix erhalten Sie ein transparentes Angebot zum Fixpreis – individuell kalkuliert nach Ihren Angaben.
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Fazit: Anbau ohne Baugenehmigung – immer sorgfältig prüfen
Ob ein Anbau ohne Baugenehmigung möglich ist, hängt stark von der Art des Bauvorhabens und dem Bundesland ab.
Selbst genehmigungsfreie Projekte müssen baurechtlich korrekt geplant werden – sonst drohen spätere Probleme oder Rückbauverfügungen.
Mit ArchiFix beauftragen Sie echte Architekten, die Ihr Vorhaben rechtssicher und effizient online planen.
So sparen Sie Zeit, Geld und vermeiden rechtliche Risiken.
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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
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Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
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Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
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Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
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Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
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Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
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Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
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Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
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Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
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Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
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Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
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Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
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Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
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Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
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Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
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Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
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Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
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Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
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Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.