Umbau- & Sanierung

Umbau bei Sanierung

Ein Umbau bei Sanierung verbindet die Instandsetzung eines Gebäudes mit einer gestalterischen und funktionalen Weiterentwicklung. Ob Sie Räume neu strukturieren, Wohnfläche erweitern oder die Haustechnik modernisieren möchten – eine Sanierung bietet die ideale Gelegenheit, Ihr Gebäude zukunftsfähig, energieeffizient und komfortabel zu gestalten.

Damit Umbau und Sanierung baurechtlich zulässig, technisch korrekt und gestalterisch harmonisch umgesetzt werden, ist eine professionelle Planung durch erfahrene Architekt:innen entscheidend.

Genau hier unterstützt Sie ArchiFix – Ihr Online-Architekturbüro für ganz Deutschland.

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Wann ist ein Umbau bei einer Sanierung genehmigungspflichtig?

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom Umfang der Maßnahmen ab. Rein instandsetzende Arbeiten sind meist genehmigungsfrei. Sobald jedoch Raumzuschnitte, Statik, Nutzung oder Gebäudehülle betroffen sind, gelten bauordnungsrechtliche Anforderungen.

MaßnahmeGenehmigung erforderlich?
Austausch von Boden, Heizung oder Sanitär❌ meist nein
Änderung von Grundrissen (z. B. Wanddurchbruch)✅ ja, statische Prüfung
Ausbau von Dachboden zu Wohnraum✅ ja
Anbau / Erweiterung der Wohnfläche✅ ja
Sanierung im denkmalgeschützten Gebäude✅ ja

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Sanierungsmaßnahmen müssen den Wärmeschutz (GEG) und die Bauphysik (Feuchte, Schallschutz) einhalten.


Welche Unterlagen benötigen Sie für einen Umbau bei Sanierung?

Für eine sichere, technische und rechtlich einwandfreie Planung erstellt ArchiFix für Sie:

✅ Digitales Bestandsaufmaß (nach vorhandenen Unterlagen)
✅ Entwurfsplanung & Grundrissoptimierung
✅ Statikkonzept / Tragwerksabstimmung (in Zusammenarbeit mit Statikpartnern)
✅ Wärmeschutznachweise nach GEG
✅ Brandschutzbetrachtung nach Landesbauordnungen
✅ Prüffähige Bauantragsunterlagen (LPh 1–4 HOAI)

Sie erhalten sämtliche Planunterlagen digital als PDF & DWG – bundesweit, ohne Vor-Ort-Termin.


Technische Besonderheiten bei Umbauten während der Sanierung

Eine Sanierung bietet die Chance, das Gebäude nachhaltig zu verbessern. ArchiFix berücksichtigt:

1. Grundrissoptimierung

Umnutzung und neue Raumzonen für moderne Wohnqualität.

2. Statik & Tragfähigkeit

Sichere Öffnung von Wänden, Decken und Dachkonstruktionen.

3. Energieeffizienz & Dämmung

Optimierte Maßnahmen zur Heiz- und Betriebskostensenkung nach GEG.

4. Haustechnik & Installation

Koordination für effiziente Leitungsführung und Anlagenintegration.

5. Materialwahl & Gestaltung

Harmonische Innenräume – ästhetisch, langlebig, wertsteigernd.


Kosten für einen Umbau im Zuge einer Sanierung

Die Kosten variieren je nach Gebäude, Umfang und technischem Zustand. Eine grundlegende Orientierung:

MaßnahmeKosten (ca.)
Planung Umbau & Sanierung (LPh 1–4 digital)ab 3.000 €
Wanddurchbruch inkl. statischer Begutachtungab 1.500 €
Dachbodenausbau mit energetischem Konzeptab 3.500 €
Energetische Fassadensanierung (Planung)projektspezifisch

Hinweis: ArchiFix erstellt eine individuelle Kostenschätzung, realistisch und transparent.


Warum mit ArchiFix sanieren?

Mit ArchiFix profitieren Sie von:

  • Architektenplanung nach HOAI – digital & bundesweit
  • Klarer und schneller Projektabwicklung
  • Rechtssicheren Bauantrags- und Entwurfsunterlagen
  • Gestalterisch durchdachten, energieeffizienten Lösungen

Leistungsphasen 1–4 (Planung & Genehmigung)
Keine Bauleitung / keine örtliche Bauüberwachung (LPh 6–8)


Fazit: Umbau bei Sanierung – nachhaltig, wertsteigernd, professionell geplant

Ein Umbau im Zuge einer Sanierung verbessert Komfort, Energieeffizienz und Immobilienwert. Mit einer sorgfältigen Planung stellen Sie sicher, dass Ihre Maßnahmen technisch und rechtlich einwandfrei umgesetzt werden.

ArchiFix begleitet Sie digital – von der Idee bis zur genehmigungsreifen Planung.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.