Die Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legt rechtlich verbindlich fest, welche Gebäudeteile einer Immobilie als Sondereigentum und welche als Gemeinschaftseigentum gelten. Gerade die Regelungen zum Gemeinschaftseigentum sind entscheidend, um spätere Konflikte zwischen Eigentümern zu vermeiden – denn sie bestimmen, wer wofür verantwortlich ist, welche Bereiche gemeinsam verwaltet werden und was nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert werden darf.
Damit die Regeln zum Gemeinschaftseigentum rechtssicher sind, müssen sie eindeutig, vollständig und prüffähig in der Teilungserklärung und den Aufteilungsplänen eines Architekten dargestellt werden. Genau hier unterstützt ArchiFix: Wir erstellen alle erforderlichen Architekturpläne digital, schnell und deutschlandweit – ohne Vor-Ort-Termin.
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Nach dem WEG gehören grundsätzlich alle Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum, die für den Bestand, die Sicherheit oder die Nutzung des Gebäudes wesentlich sind. Typische Beispiele sind:
tragende Wände & Decken
Dachkonstruktion & Fassade
Treppenhaus, Flure, Aufzug
Heizungsanlage, zentrale Leitungen
Fenster und Außentüren
Gemeinschaftsflächen wie Garten, Müllplatz, Stellplätze (sofern nicht als Sondereigentum definiert)
Wichtig: Auch Bauteile, die sich in einer Wohnung befinden, können Gemeinschaftseigentum sein – z. B. Fenster oder tragende Innenwände.
2. Welche Regeln gelten für Gemeinschaftseigentum?
Die Teilungserklärung muss klar festlegen, wie das Gemeinschaftseigentum genutzt, gepflegt und gewartet wird. Typische Regelungsbereiche sind:
2.1 Nutzung des Gemeinschaftseigentums
Welche Bereiche dürfen von allen genutzt werden?
Gibt es Nutzungsbeschränkungen (z. B. Waschkeller, Gartenflächen, Hofbereiche)?
2.2 Kostenverteilung
Wie werden Instandhaltungs- und Reparaturkosten verteilt?
Gibt es Sonderregelungen für einzelne Eigentümer?
2.3 Bauliche Veränderungen
Was darf ein Eigentümer verändern?
Wo ist ein Mehrheits- oder Einstimmigkeitsbeschluss nötig?
2.4 Sondernutzungsrechte
Die Teilungserklärung kann exklusive Nutzungsrechte vergeben, z. B.:
Gartenanteile
Stellplätze
Terrassen
Dachterrassen
Diese Bereiche bleiben Gemeinschaftseigentum, dürfen aber ausschließlich von einem bestimmten Eigentümer genutzt werden.
3. Warum sind klare Aufteilungspläne für das Gemeinschaftseigentum so wichtig?
Die Regeln zum Gemeinschaftseigentum sind nur dann rechtswirksam, wenn sie grafisch und textlich nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu gehören:
eindeutige Zuordnung aller Räume
prüffähige Grundrisse und Lagepläne
Darstellung von Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
Einzeichnung von Sondernutzungsrechten
Nachweis der baulichen Abgeschlossenheit
Fehlt diese Klarheit, führt das oft zu:
❌ Streit zwischen Eigentümern ❌ Rückfragen des Bauamts ❌ Ablehnung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ❌ Verzögerungen beim Verkauf
ArchiFix erstellt alle Aufteilungspläne digital, maßstabsgetreu und bundesweit – ohne Vor-Ort-Termin.
4. Welche Unterlagen benötigen Sie für klare Gemeinschaftseigentums-Regeln?
Für die Erstellung oder Aktualisierung einer Teilungserklärung brauchen Sie:
✔️ Grundrisse aller Geschosse ✔️ Lageplan ✔️ Keller- & Nebenräume ✔️ Darstellung aller Gemeinschaftsflächen ✔️ Zuordnung von Sondernutzungsrechten ✔️ vollständige Flächenangaben ✔️ Nachweis der baulichen Abgeschlossenheit
Fehlende Bestandsunterlagen erstellt ArchiFix vollständig digital nach.
5. Ablauf mit ArchiFix: So entstehen rechtssichere Gemeinschaftseigentums-Regeln
Digitale Unterlagenprüfung
Bestandsaufnahme & Architekturplanung
Erstellung prüffähiger Aufteilungspläne
Einreichung beim Bauamt → Abgeschlossenheitsbescheinigung
Notarielle Beurkundung
Eintrag ins Grundbuch
ArchiFix arbeitet nach HOAI LPh 1–4, vollständig digital und deutschlandweit.
6. Kosten – was Sie für eine Teilungserklärung einplanen sollten
Architektenkosten (Aufteilungspläne):
Einheiten
Preisbereich
1 Einheit
700–1.200 €
2–3 Einheiten
900–1.600 €
4–6 Einheiten
1.500–2.800 €
> 6 Einheiten
projektspezifisch
Weitere Kosten:
Abgeschlossenheitsbescheinigung: 150–600 €
Notar: 400–1.200 €
Grundbuch: 150–350 €
➡️ Gesamtkosten pro Einheit: 1.200–3.000 €
7. Checkliste: Ist Ihr Gemeinschaftseigentum korrekt definiert?
✔️ Sind Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum klar getrennt? ✔️ Sind alle Flächen vollständig dargestellt? ✔️ Sind Sondernutzungsrechte eindeutig zugeordnet? ✔️ Sind frühere Umbauten berücksichtigt? ✔️ Sind Bestandspläne aktuell und prüffähig?
ArchiFix prüft Ihre Unterlagen vorab digital.
8. Warum ArchiFix Ihr idealer Partner für WEG-Teilung & Gemeinschaftseigentum ist
Mit ArchiFix erhalten Sie:
prüffähige Aufteilungspläne für Bauamt & Notar
klare Darstellung von Gemeinschaftseigentum & Sondereigentum
bundesweite Bearbeitung durch erfahrene Architekten
Damit wird Ihre Teilungserklärung vollständig, rechtssicher und konfliktfrei.
Fazit
Die Regeln zum Gemeinschaftseigentum sind ein zentraler Bestandteil jeder Teilungserklärung. Ohne klare Zuordnungen und prüffähige Architekturpläne kann weder das Bauamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung noch der Notar die Beurkundung durchführen.
ArchiFix erstellt alle erforderlichen Pläne digital, schnell und rechtssicher – deutschlandweit und zu fairen Kosten.
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Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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