Wenn eine Immobilie vererbt wird, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – und damit die gemeinsame Verantwortung über das Haus oder Grundstück. Soll die Immobilie künftig getrennt genutzt, verkauft, vermietet oder anteilig aufgeteilt werden, führt kaum ein Weg an einer korrekten Teilungserklärung vorbei.
Doch welche Unterlagen werden benötigt?
Wie lässt sich die Teilungserklärung vorbereiten – insbesondere wenn die Erbengemeinschaft sich einvernehmlich einigen möchte?
Und welche Rolle spielen Architektenpläne, bevor ein Notar tätig wird?
Als digitales Architekturbüro unterstützt ArchiFix Erbengemeinschaften deutschlandweit bei der Erstellung aller notwendigen Pläne, Berechnungen und Unterlagen für eine rechtssichere Teilungserklärung. Komplett online – ohne Vor-Ort-Termin.
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1. Warum ist eine Teilungserklärung in der Erbengemeinschaft so wichtig?
Eine Erbengemeinschaft ist eine sogenannte „Zwangsgemeinschaft“. Das bedeutet:
- Alle Erben besitzen die Immobilie gemeinsam.
- Keine Teilfläche oder Wohnung gehört einem einzelnen Erben allein.
- Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
Eine Teilungserklärung schafft Klarheit darüber:
✔ wem welcher Gebäudeteil oder welche Wohneinheit gehört
✔ wie Grundstücksflächen aufgeteilt sind
✔ welche Räume gemeinschaftlich genutzt werden
✔ welche Sondernutzungsrechte bestehen (Garten, Stellplätze, Wege)
Sie wird insbesondere benötigt, wenn die Erbengemeinschaft:
- das Erbe auseinander setzen möchte
- Miteigentumsanteile verkaufen will
- eine Immobilie in Wohnungseigentum (WEG) aufteilen möchte
- unterschiedliche Nutzungen planen
- Umbauten oder Nutzungsänderungen durchführen möchte
Ohne klar definierte Unterlagen sind Streitigkeiten oder Verzögerungen praktisch vorprogrammiert.
2. Welche Unterlagen benötigt eine Erbengemeinschaft für die Teilungserklärung?
Damit die Teilungserklärung korrekt vorbereitet werden kann, werden verschiedene technische und zeichnerische Unterlagen benötigt. Diese werden in der Regel von einem Architekten erstellt – nicht vom Notar.
✔ 1. Aufteilungspläne (Grundrisse)
Diese müssen eindeutig darstellen:
- Sondereigentum
- Gemeinschaftseigentum
- Räume wie Keller, Dachboden, Nebenräume
- Zugangssituationen
- Abgeschlossenheit
✔ 2. Lageplan / Grundstückszuordnung
Darin enthalten:
- Grenzverläufe
- Gartenbereiche
- Sondernutzungszonen
- Wege und Zufahrten
- Stellplätze
✔ 3. Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erforderlich, wenn:
- neue Wohneinheiten entstehen
- Umbauten die Abgeschlossenheit verändert haben
Hinweis: ArchiFix erstellt alle dafür notwendigen Pläne, jedoch ohne örtliche Bauüberwachung gemäß LPH 6–8.
✔ 4. Bestandsaufnahme & Flächenberechnung
Wichtig für:
- Wohnflächenberechnung
- Nutzflächen
- Anbauten und nachträgliche Bauteile
✔ 5. Planunterlagen für Notar & Grundbuchamt
Notwendig für:
- eindeutige Zuordnung
- rechtssichere Eintragungen im Grundbuch
- klare Definition der Eigentumsverhältnisse
Wichtig:
Ohne prüffähige Architektenpläne kann ein Notar die Teilungserklärung nicht umsetzen.
ArchiFix liefert diese Unterlagen vollständig digital, deutschlandweit und einreichfertig.
3. Typische Probleme bei Erbengemeinschaften – und wie Sie sie vermeiden
Erfahrungswerte zeigen, dass insbesondere bei Erbengemeinschaften häufig folgende Schwierigkeiten auftreten:
❌ Uneinigkeit über Flächen oder Grenzen
❌ fehlende oder veraltete Bestandspläne
❌ nicht dokumentierte Umbauten
❌ unklare Nutzungsrechte
❌ Unvollständigkeit der Bestandsunterlagen
Professionelle Aufteilungs- und Bestandspläne lösen diese Probleme:
✔ klare und rechtssichere Eigentumszuordnung
✔ Basis für notarielle Verträge
✔ Vermeidung von Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft
✔ nachvollziehbare Verteilung oder Verwertung des Erbes
✔ Anerkennung durch Behörden und Grundbuchamt
4. Was kostet eine Teilungserklärung innerhalb der Erbengemeinschaft?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Einzelschritten zusammen.
✔ Architektenleistungen (Pflicht): 700 € – 2.300 €
z. B.:
- Aufteilungspläne
- Lageplan
- Abgeschlossenheit
- Flächenberechnung
- Bestandspläne
✔ Grundbuch- und Notarkosten: 400 € – 1.300 €
abhängig vom Umfang und der späteren Eintragung.
✔ ggf. Verwaltungsgebühren
Nur relevant, wenn später eine WEG-Verwaltung entsteht.
Ohne vollständige und prüffähige Unterlagen kann die Teilungserklärung nicht umgesetzt werden.
5. Warum ArchiFix für Ihre Teilungserklärung in der Erbengemeinschaft?
Mit ArchiFix entscheiden Sie sich für:
✔ digitale Architektenleistungen – deutschlandweit
✔ schnelle und präzise Erstellung aller notwendigen Pläne
✔ prüffähige, behördengerechte und notarvorbereitende Unterlagen
✔ transparente Kosten
✔ keine Vor-Ort-Termine nötig
✔ Expertise im Bereich WEG, Teilungserklärungen & Bestandsplanung
Wir erstellen exakt die Unterlagen, die Sie benötigen, um Ihre Erbengemeinschaft rechtssicher und ohne Konflikte auseinanderzusetzen.
Fazit: Eine Teilungserklärung ist der Schlüssel zur klaren Eigentumsstruktur in der Erbengemeinschaft
Um eine Erbengemeinschaft geordnet aufzulösen, Anteile zu verkaufen oder Wohneinheiten getrennt zu nutzen, ist eine vollständige und korrekte Teilungserklärung unverzichtbar.
Professionelle Architektenpläne bilden dabei die Grundlage – ohne sie können Notar und Grundbuchamt nicht tätig werden.
ArchiFix liefert alle erforderlichen Unterlagen vollständig digital, schnell und prüffähig.
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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
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Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
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Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
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Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
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Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
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Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
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Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
-
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
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Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
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Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
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Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
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Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
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Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
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Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
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Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
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Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
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Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
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Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
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Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.