Viele Bauherren fragen sich, ob sie ihren Neubau teilweise oder sogar vollständig selbst errichten dürfen. Denn Eigenleistung kann Kosten sparen – gleichzeitig bestehen rechtliche Grenzen, technische Anforderungen und klare Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Als deutschlandweit tätiges, digitales Architekturbüro unterstützt ArchiFix Sie dabei, Ihren Neubau fachlich korrekt zu planen und rechtssicher genehmigen zu lassen – unabhängig davon, ob Sie selbst mitbauen oder Firmen beauftragen.
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Darf man einen Neubau selbst bauen? – Die kurze Antwort
Ja – Sie dürfen einen Neubau grundsätzlich selbst bauen.
Aber:
✔ Der Bauantrag darf nur durch einen bauvorlageberechtigten Architekten eingereicht werden.
✔ Bestimmte Gewerke dürfen ausschließlich von Fachbetrieben ausgeführt werden (z. B. Elektrik).
✔ Alle Arbeiten müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
✔ Sie tragen volle Verantwortung für Fehler, Mängel und Sicherheitsbestimmungen.
Eigenleistungen sind erlaubt – aber nicht unbegrenzt.
1. Was Bauherren selbst machen dürfen – und was nicht
Viele handwerklich begabte Bauherren möchten Kosten sparen, indem sie selbst Hand anlegen. Doch nicht jede Arbeit ist legal in Eigenleistung durchführbar.
Diese Tätigkeiten dürfen Sie in der Regel selbst ausführen:
✔ Malerarbeiten
✔ Bodenbeläge
✔ Innenputz
✔ Trockenbau
✔ Dämmarbeiten (außer speziellen Brand- oder Schallschutznachweisen)
✔ Fliesenarbeiten
✔ Garten- und Außenanlagen
Diese Arbeiten sind nur vom Fachbetrieb zulässig:
❌ Elektroinstallation
❌ Gasinstallation
❌ Heizung & Sanitär (Anschluss an Versorgungssysteme)
❌ Brandschutzrelevante Bauteile
❌ Statikrelevante Bauteile (Dachstuhl, tragende Wände etc.)
❌ Nachweis- und Prüfpflichtige Gewerke
Viele Arbeiten sind genehmigungs- oder sicherheitsrelevant – hier muss ein Fachbetrieb die Ausführung bestätigen.
2. Genehmigungspflicht: Ohne Architekt geht es nicht
Auch wenn Sie später selbst bauen möchten, gilt:
👉 Der Bauantrag muss von einem Architekten gestellt werden.
Denn nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen:
– Bauantragspläne erstellen
– baurechtliche Nachweise liefern
– die Unterlagen nach Landesbauordnung einreichen
ArchiFix übernimmt diese Leistungen vollständig digital und deutschlandweit – ohne Vor-Ort-Termine und ohne Wartezeiten auf örtliche Architekten.
3. Risiken beim Selbstbauen – das sollten Sie wissen
Eigenleistung spart Geld, birgt aber auch Risiken:
Typische Probleme:
❌ Baumängel ohne Gewährleistung
❌ Fehler, die erst beim Innenausbau auffallen
❌ fehlende technische Dokumentation
❌ Verzögerungen durch fehlende Erfahrung
❌ hohe Folgekosten durch nötige Nachbesserungen
Viele Bauherren unterschätzen vor allem technische Anforderungen:
– Luftdichtheit
– Wärmebrücken
– Feuchteschutz
– Schallschutz
– Brandschutz
Falsche Ausführung kann im schlimmsten Fall zu Schäden im fünfstelligen Bereich führen.
4. Warum eine professionelle Planung entscheidend ist
Egal ob Sie selbst bauen oder Firmen beauftragen – Ihre Planung legt die Qualität Ihres Hauses fest.
Eine vollständige Planung umfasst:
✔ Entwurfsplanung
✔ Genehmigungsplanung
✔ Bauteildefinitionen
✔ energetische Vorgaben
✔ technische Details
✔ CAD-Pläne
Nur damit lässt sich Ihr Neubau korrekt, sicher und rechtskonform umsetzen.
ArchiFix liefert Ihnen genau diese Unterlagen – digital, präzise und deutschlandweit.
5. Wie ArchiFix Selbstbau-Projekte unterstützt
Wir sind Ihr Online-Architekt für die gesamte Planungsphase (HOAI LPh 1–4).
Unsere Leistungen:
✓ Vorplanung
✓ Entwurfsplanung
✓ Genehmigungsplanung
✓ technische Planungsunterlagen
Technische Inhalte:
– CAD-Pläne
– Materialdefinitionen
– energetische Parameter
– technische Detailblätter
– Gewerkeabstimmung
Wichtig:
Wir übernehmen bewusst keine Bauüberwachung (LPh 6–8).
Sie erhalten jedoch eine vollständige, fachlich korrekte Grundlage für Selbstbau und Handwerker.
6. Für wen ist ein Neubau in Eigenleistung geeignet?
Ideal für Bauherren, die:
✔ handwerkliche Erfahrung haben
✔ Eigenleistungen gezielt und sinnvoll einplanen
✔ klare technische Pläne nutzen
✔ die Gewerke trennen können
✔ Kosten kontrollieren möchten
Nicht geeignet, wenn:
❌ wenig Zeit verfügbar ist
❌ kein technisches Verständnis vorliegt
❌ statisch oder haustechnisch komplexes Bauen geplant ist
Fazit: Neubau selbst bauen – erlaubt, aber mit Grenzen
Ja, Sie dürfen große Teile Ihres Neubaus selbst bauen.
Aber: Eine professionelle Planung ist zwingend notwendig, damit Ihr Neubau:
✔ genehmigt wird
✔ technisch korrekt funktioniert
✔ sicher und schadensfrei bleibt
✔ kostentransparent umgesetzt werden kann
ArchiFix unterstützt Sie bundesweit mit digitaler, präziser und rechtssicherer Planung – egal ob Sie selbst bauen oder Firmen beauftragen.
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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
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Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
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Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
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Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
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Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
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Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
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Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
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Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
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Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
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Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
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Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
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Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
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Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
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Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
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Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
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Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
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Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
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Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
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Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.