Wer einen Neubau plant, konzentriert sich verständlicherweise zuerst auf die eigentlichen Baukosten. Doch oft unterschätzt werden die Baunebenkosten – also alle Ausgaben, die zusätzlich zum Rohbau und Ausbau anfallen. Sie können je nach Projekt 15–25 % der Gesamtkosten ausmachen und sollten unbedingt frühzeitig eingeplant werden.
Als deutschlandweit tätiges, digitales Architekturbüro unterstützt ArchiFix Sie dabei, Ihren Neubau professionell, effizient und vollständig digital zu planen – inklusive Entwurf, Genehmigungsplanung und technischer Grundlagen. Damit Ihre Kosten realistisch kalkuliert bleiben, berücksichtigen wir alle relevanten Baunebenkosten bereits in der frühen Planungsphase.
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1. Baunebenkosten – die kurze Antwort
Zu den Baunebenkosten zählen alle Kosten, die nicht direkt mit dem Bau des Hauses, aber unmittelbar mit dem Bauprojekt verbunden sind.
Dazu gehören u. a.:
✔ Grundstückskosten
✔ Vermessung
✔ Bodengutachten
✔ Baugenehmigung
✔ Hausanschlüsse
✔ Versicherungen
✔ Planungskosten (Architekt, Statiker etc.)
✔ Erschließungskosten
✔ Baustelleneinrichtung
✔ Prüfstatik & Gutachten
In der Praxis summieren sich Baunebenkosten meist auf 15–25 % der Gesamtkosten, abhängig von Lage, Bebauungsplan, Bodenqualität und technischer Komplexität.
2. Grundstück & Erschließung – Kosten vor dem eigentlichen Bau
Viele Bauherren übersehen die Kosten, die bereits anfallen, bevor überhaupt gebaut wird.
Typische Posten:
✔ Grunderwerbsteuer
✔ Notar & Grundbuch
✔ Vermessung des Grundstücks
✔ Erschließungskosten (Wasser, Abwasser, Strom, Telekom, Gas)
✔ Zufahrt & Grundstückszugang
✔ Erschließungsbeiträge der Gemeinde
Besonders hoch fallen Kosten aus, wenn:
– das Grundstück neu erschlossen wird
– alte Leitungen ersetzt werden müssen
– zusätzliche Versorgungsleitungen (z. B. Glasfaser) verlegt werden
3. Planungskosten – Architekt, Statiker, Nachweise
Planungskosten sind ein zentraler Bestandteil der Baunebenkosten und essenziell, um einen rechtssicheren, funktionierenden Neubau zu errichten.
Zu den typischen Planungskosten zählen:
✔ Architektenleistung (HOAI LPh 1–4)
✔ Statik / Tragwerksplanung
✔ Wärmeschutznachweis (GEG)
✔ Entwässerungsplanung
✔ Schallschutz & Brandschutz (bei Bedarf)
✔ technische Bauteildefinitionen
✔ CAD-Planung
ArchiFix übernimmt hierbei die komplette Planung für Sie – digital, effizient und deutschlandweit.
4. Bodengutachten & Vermessung – oft zwingend notwendig
Ein Bodengutachten ist heute Standard und wird von Versicherungen und Baufirmen regelmäßig vorausgesetzt.
Kostenfaktoren:
✔ Tragfähigkeit
✔ Bodenklasse
✔ Grundwasserstand
✔ mögliche Altlasten
✔ Erforderlichkeit einer Bodenverbesserung
Auch die Vermessung verursacht Kosten:
– amtliche Lagepläne
– Absteckung für den Bau
– spätere Gebäudeeinmessung für das Katasteramt
5. Genehmigungen & behördliche Gebühren
Für einen Neubau fallen verschiedene behördliche Gebühren an, z. B.:
✔ Baugenehmigungsgebühren
✔ Gebühren für Prüfstatik
✔ Erschließungsbeiträge
✔ Anschlussgenehmigungen
✔ Amtliche Nachweise und Gutachten
Die Gebühren variieren stark je nach Bundesland, Bauamt und Gebäudeklasse – insbesondere bei Sonderbau, Hanglagen oder Schutzzonen.
6. Baustelleneinrichtung & Vorbereitung
Noch bevor der eigentliche Bau beginnt, müssen zahlreiche Vorbereitungen getroffen werden.
Typische Kosten:
✔ Baustrom & Bauwasser
✔ Baustellenzufahrt
✔ Container & Sanitäranlagen
✔ Bodenaushub & Abtransport
✔ Sicherungsmaßnahmen (z. B. Hangabsicherung)
✔ Geländemodellierung bei schwierigen Grundstücken
7. Hausanschlüsse – ein oft unterschätzter Kostenpunkt
Die Kosten für die Hausanschlüsse hängen von Grundstücksgröße, Leitungswegen und dem örtlichen Versorger ab.
Anschlüsse für:
✔ Wasser
✔ Abwasser
✔ Strom
✔ Telekom / Glasfaser
✔ ggf. Gas
Bei größeren Entfernungen zwischen Straße und Haus steigen die Kosten stark an.
8. Wie unterstützt ArchiFix Sie bei der Kalkulation der Baunebenkosten?
ArchiFix ist Ihr digitaler Architekt für die komplette Planungsphase (HOAI LPh 1–4).
Wir sorgen dafür, dass Ihr Projekt nicht nur rechtssicher geplant, sondern auch kostenklar kalkuliert ist.
Unsere Leistungen:
✓ Vorplanung & Kosteneinschätzung
✓ Entwurfsplanung
✓ Genehmigungsplanung
✓ technische Planungsunterlagen
✓ CAD-Pläne
✓ energetische Nachweise
✓ Bauteil- & Materialdefinitionen
Wichtig: Wir bieten keine Bauüberwachung vor Ort (LPh 6–8) an.
Sie erhalten jedoch vollständige Unterlagen, die jede Baufirma oder jeder GU sicher weiterverarbeiten kann.
Fazit: Baunebenkosten sind ein wichtiger Teil jeder Neubaukalkulation
Baunebenkosten sind unverzichtbar und sollten von Anfang an realistisch eingeplant werden. Sie sichern:
✔ genehmigungsfähige Planung
✔ technische Qualität
✔ rechtliche Sicherheit
✔ einen reibungslosen Bauablauf
✔ transparente Gesamtkosten
Mit ArchiFix erhalten Sie eine professionelle, digitale und bundesweit gültige Planungsgrundlage – inklusive aller relevanten bautechnischen und genehmigungsrelevanten Inhalte.
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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
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Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
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Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
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Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
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Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
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Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
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Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
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Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
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Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
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Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
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Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
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Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
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Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
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Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
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Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
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Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
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Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
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Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
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Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.