Viele Hausbesitzer:innen möchten ihren Grundriss verändern, um mehr Offenheit und Licht in ihre Wohnräume zu bringen. Ein Wanddurchbruch zwischen Küche und Wohnzimmer oder zwischen Flur und Wohnraum ist eine beliebte Maßnahme, um Räume großzügiger und moderner zu gestalten.
Doch häufig stellt sich die Frage: Darf ich einfach eine Wand entfernen – oder brauche ich dafür eine Baugenehmigung und eine:n Architekt:in?
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Wanddurchbruch genehmigungspflichtig ist, welche Risiken bestehen und wie ArchiFix Sie bei der sicheren, digitalen Planung deutschlandweit unterstützt.
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⚖️ Wann ist ein Wanddurchbruch genehmigungspflichtig?
Ob Sie für einen Wanddurchbruch eine Baugenehmigung benötigen, hängt entscheidend davon ab, ob die Wand tragend ist.
🏗️ Genehmigungspflichtig:
Wenn Sie eine tragende Wand entfernen oder durchbrechen, greifen Sie in die Statik des Gebäudes ein. Das bedeutet:
Es muss eine statische Berechnung durch eine:n qualifizierte:n Tragwerksplaner:in erfolgen.
Die Maßnahme muss von einer:m Architekt:in geplant und bei der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Ein solcher Eingriff gilt als bauliche Veränderung, da er die Standsicherheit des Gebäudes betrifft.
Beispiele:
Öffnung zwischen Küche und Wohnzimmer in einer tragenden Wand
Verbindung von Wohn- und Essbereich durch Entfernen einer tragenden Wand
Einbau großer Durchgänge oder Schiebetüren in statisch wirksame Wände
💡 Wichtig: Auch Teilöffnungen (z. B. 1,50 m breite Durchbrüche) benötigen in tragenden Wänden eine statische Abfangung, meist mit Stahlträger oder Sturz – und damit eine fachgerechte Planung.
✅ Wann ist kein Bauantrag nötig?
Wenn es sich um eine nichttragende Leichtbauwand handelt, ist der Wanddurchbruch in der Regel genehmigungsfrei. Sie dürfen solche Wände meist ohne Baugenehmigung entfernen oder versetzen – sofern keine haustechnischen Leitungen (Elektro, Wasser, Lüftung) betroffen sind.
Beispiele für genehmigungsfreie Wanddurchbrüche:
Öffnung oder Entfernung einer Trockenbauwand zwischen zwei Zimmern
Verbindung kleiner Räume innerhalb einer Wohnung, ohne statische Eingriffe
Vergrößerung von Türen in nichttragenden Wänden
Trotzdem empfiehlt sich eine fachliche Prüfung, um sicherzustellen, dass es sich wirklich um eine nichttragende Wand handelt. In vielen Altbauten sind vermeintliche Leichtbauwände tatsächlich statisch wirksam.
🧩 Warum der Wanddurchbruch von Architekt:innen geplant werden sollte
Ein Wanddurchbruch klingt einfach – kann aber schwerwiegende Folgen haben, wenn er unprofessionell ausgeführt wird.
Wer ohne statische Prüfung eine tragende Wand entfernt, riskiert:
Risse oder Setzungen in der Bausubstanz
Gefährdung der Standsicherheit
Bußgelder oder Rückbauverfügungen durch das Bauamt
Wertminderung der Immobilie beim Verkauf
Mit ArchiFix erhalten Sie eine rechtssichere, digitale Planung durch erfahrene Architekt:innen – von der ersten Einschätzung bis zur genehmigungsfähigen Planung.
💶 Kosten eines Wanddurchbruchs und der Planung
Die Kosten hängen von der Art der Wand, der Spannweite und den statischen Erfordernissen ab.
Maßnahme
Kosten (ca.)
Wanddurchbruch in nichttragender Wand
400 – 1.000 €
Wanddurchbruch in tragender Wand inkl. Statik
1.500 – 4.000 €
Planung und statische Berechnung durch ArchiFix
ab 1.200 €
Genehmigungsplanung inkl. Bauantrag
ab 2.500 €
Mit ArchiFix erhalten Sie transparente, digitale Planungskosten – individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt.
Unsere Architekt:innen prüfen, ob der geplante Wanddurchbruch genehmigungspflichtig ist, erstellen alle statischen Nachweise und bereiten bei Bedarf den Bauantrag vor.
🧱 Wie ArchiFix Sie bei Ihrem Wanddurchbruch unterstützt
Als Online-Architekturbüro für ganz Deutschland bietet ArchiFix digitale Planungsleistungen durch echte Architekt:innen – schnell, professionell und ohne Vor-Ort-Termine.
Unsere Leistungen im Überblick (HOAI-Leistungsphasen 1–4):
1️⃣ Machbarkeitsanalyse: Prüfung, ob die Wand tragend ist und welche Lösungen möglich sind 2️⃣ Entwurfsplanung: Gestaltung eines offenen, funktionalen Raumkonzepts 3️⃣ Genehmigungsplanung: Erstellung prüffähiger Bauunterlagen für das Bauamt 4️⃣ Digitale Bereitstellung: Sie erhalten alle Pläne und Nachweise digital
💡 Hinweis: ArchiFix führt keine Bauüberwachung oder örtliche Bauleitung (Lph 6–8) durch. Unser Fokus liegt auf der Planung, deutschlandweit und digital.
💡 Ihr Vorteil mit ArchiFix: Sicher planen statt riskieren
Mit ArchiFix entscheiden Sie sich für eine digitale, rechtssichere und transparente Lösung.
Ihre Vorteile: ✅ 100 % digitale Projektabwicklung ✅ Planung durch erfahrene Architekt:innen ✅ Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren ✅ Leistungen deutschlandweit verfügbar ✅ Keine Vor-Ort-Termine erforderlich
So erhalten Sie eine geprüfte, genehmigungsfähige Lösung für Ihren Wanddurchbruch – ganz ohne Stress mit Behörden oder Statikproblemen.
✅ Fazit: Grundriss ändern mit Wanddurchbruch – sicher geplant mit ArchiFix
Ein Wanddurchbruch ist eine großartige Möglichkeit, Räume offener, heller und moderner zu gestalten. Doch sobald eine tragende Wand betroffen ist, ist eine professionelle Planung durch Architekt:innen unverzichtbar.
Mit ArchiFix erhalten Sie die nötige Planung digital, effizient und deutschlandweit – damit Ihr Umbau sicher und rechtlich einwandfrei gelingt.
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Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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