Viele Hausbesitzer:innen möchten ihr Eigenheim vergrößern, ohne ein neues Grundstück zu erwerben. Eine Aufstockung scheint da die ideale Lösung: einfach ein weiteres Geschoss auf das bestehende Gebäude setzen – und schon entsteht zusätzlicher Wohnraum.
Doch ist es wirklich erlaubt, eine Aufstockung selbst zu bauen? Und was müssen Sie dabei beachten?
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Eigenleistung möglich ist, welche Genehmigungen erforderlich sind und warum eine professionelle Planung durch Architekt:innen unverzichtbar bleibt.
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⚖️ Darf man eine Aufstockung selbst bauen?
Grundsätzlich dürfen Sie an Ihrem eigenen Haus handwerkliche Arbeiten selbst durchführen – etwa den Innenausbau, Malerarbeiten oder kleinere Umbauten.
Eine Aufstockung ist jedoch eine bauliche Veränderung mit genehmigungspflichtigen Auswirkungen auf Statik, Brandschutz, Energieeffizienz und die Gebäudestruktur.
Das bedeutet:
➡️ Sie dürfen eine Aufstockung nicht einfach ohne Genehmigung oder ohne geprüfte Planung umsetzen.
Bevor überhaupt gebaut werden darf, müssen Baupläne, statische Berechnungen und Nachweise durch eine:n Architekt:in oder Bauingenieur:in erstellt und bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Erst nach erteilter Baugenehmigung ist der Umbau zulässig.
🏗️ Was Sie selbst machen dürfen – und was nicht
Es gibt einen klaren Unterschied zwischen Planung und Ausführung:
✅ Eigenleistung erlaubt:
- Innenausbau (z. B. Boden, Wände, Malerarbeiten)
- Dämmung oder Trockenbau (nach Vorgabe der Planung)
- Montagearbeiten unter Anleitung erfahrener Fachleute
❌ Nicht erlaubt ohne Fachplanung:
- Tragende Konstruktionen verändern
- Wände oder Decken entfernen oder aufsetzen
- Dachform oder Gebäudehöhe anpassen ohne Genehmigung
- Bauantrag oder statische Berechnung selbst einreichen
Diese Arbeiten setzen bauaufsichtliche Genehmigung und fachliche Nachweise voraus – sie dürfen nur von qualifizierten Architekt:innen oder Ingenieur:innen geplant werden.
🧩 Warum Sie für eine Aufstockung immer eine:n Architekt:in brauchen
Eine Aufstockung greift tief in die Bausubstanz ein. Sie verändert das Tragwerk, die Gebäudehülle und oft auch die Energieeffizienz des Hauses.
Ohne fundierte Planung kann das zu schwerwiegenden Problemen führen – bis hin zur Ablehnung des Bauantrags oder zur Gefährdung der Gebäudesicherheit.
Ein:e Architekt:in sorgt dafür, dass:
- die Statik des Bestands die zusätzliche Last tragen kann,
- alle Bauvorschriften und Abstandsflächen eingehalten werden,
- die Gebäudehöhe und Dachform dem Bebauungsplan entsprechen,
- und die Planung rechtssicher genehmigt werden kann.
Mit ArchiFix erfolgt das alles digital und deutschlandweit, ohne Vor-Ort-Termine – professionell, transparent und effizient.
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Mit ArchiFix, Ihrem Online-Architekturbüro für ganz Deutschland, erhalten Sie eine vollständige, genehmigungsfähige Planung Ihrer Aufstockung – individuell und digital.
Unsere Leistungen umfassen die HOAI-Leistungsphasen 1–4:
1️⃣ Machbarkeitsanalyse – Prüfung der Tragfähigkeit und baurechtlichen Rahmenbedingungen
2️⃣ Entwurfsplanung – Entwicklung eines individuellen Architekturkonzepts
3️⃣ Genehmigungsplanung – Erstellung aller Pläne, Berechnungen und Nachweise
4️⃣ Digitale Einreichung – rechtssichere Bauantragsunterlagen beim Bauamt
💡 Hinweis:
Wir bieten ausschließlich Planungsleistungen (Lph 1–4) an – keine örtliche Bauleitung (Lph 6–8).
💶 Kosten: Planung statt Risiko
Die Kosten einer professionellen Aufstockungsplanung liegen bei ab ca. 3.800 € – abhängig von Größe, Bauweise und Umfang der Planung.
Das ist deutlich günstiger als mögliche Folgekosten durch Baufehler, nachträgliche Änderungen oder fehlende Genehmigungen.
Sie sparen Zeit, vermeiden rechtliche Probleme und erhalten eine vollständige, prüffähige Planung durch erfahrene Architekt:innen.
🏡 Fazit: Aufstockung selbst bauen? Nur mit genehmigter Planung!
Eine Aufstockung selbst zu bauen, ist nur teilweise erlaubt.
Ohne Architekt:in, Statik und Genehmigung dürfen Sie keine tragenden Bauteile verändern oder neue Geschosse errichten.
Mit ArchiFix sichern Sie sich eine professionelle, digitale und deutschlandweit gültige Planung, die Ihr Projekt rechtssicher und effizient vorbereitet.
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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
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Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
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Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
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Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
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Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
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Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
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Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
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Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
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Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
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Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
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Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
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Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
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Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
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Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
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Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
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Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
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Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
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Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
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Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.