Eine Aufstockung bei Altbau ist die ideale Möglichkeit, neuen Wohnraum zu schaffen, ohne zusätzlichen Baugrund zu benötigen. Gerade bei Bestandsgebäuden in gewachsenen Wohnlagen bietet die Aufstockung enormes Potenzial – sei es zur Erweiterung der eigenen Wohnfläche oder zur Schaffung einer separaten Wohneinheit zur Vermietung.
Mit ArchiFix, Ihrem Online-Architekturbüro für ganz Deutschland, planen Sie Ihre Aufstockung bei Altbau digital, individuell und rechtssicher – inklusive aller Unterlagen für den Bauantrag.
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Bei einer Aufstockung bei Altbau wird das bestehende Gebäude um ein weiteres Geschoss oder Teilgeschoss erweitert. So entsteht zusätzlicher Wohnraum, ohne das Grundstück selbst zu verändern – eine attraktive Lösung besonders in dicht bebauten Stadtlagen.
Aufgrund der vorhandenen Bausubstanz sind hier besondere architektonische und statische Anforderungen zu beachten. Unsere Architekt:innen entwickeln individuelle Konzepte, die Alt und Neu harmonisch verbinden – modern, energieeffizient und genehmigungsfähig.
Typische Varianten sind:
✅ Vollgeschoss-Aufstockung bei Altbau: Ein komplettes neues Geschoss erweitert das Haus um großzügige Wohnfläche – ideal für Familien oder Mehrgenerationenwohnen.
✅ Teilaufstockung bei Altbau: Nur ein Gebäudeteil oder Dachbereich wird aufgestockt, um gezielt zusätzlichen Raum zu schaffen, etwa für Homeoffice, Gäste oder Hobbyräume.
✅ Holzbau-Aufstockung: Die leichte, ökologische Holzbauweise ist besonders für Altbauten geeignet, da sie geringe Zusatzlasten auf die bestehende Statik bringt und kurze Bauzeiten ermöglicht.
⚙️ Vorteile einer Aufstockung bei Altbau
Eine Aufstockung bietet nicht nur mehr Platz, sondern auch zahlreiche finanzielle und funktionale Vorteile:
🏠 Mehr Wohnraum & Komfort: Nutzen Sie die bestehende Fläche Ihres Altbaus optimal aus und schaffen Sie neuen, modernen Wohnraum.
💶 Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Eine Aufstockung erhöht den Immobilienwert erheblich und kann durch Vermietung zusätzliche Einnahmen generieren.
🌿 Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen: Durch die Erweiterung im Bestand vermeiden Sie zusätzlichen Flächenverbrauch – umweltfreundlich und zukunftsfähig.
🔥 Energetische Modernisierung: Im Zuge der Aufstockung können Dach, Dämmung und Haustechnik modernisiert werden – für geringere Energiekosten und eine höhere Energieeffizienzklasse.
🎨 Architektonische Aufwertung: Altbauten mit moderner Aufstockung erhalten ein neues, zeitgemäßes Erscheinungsbild und gewinnen an Attraktivität.
📄 Baugenehmigung für Aufstockungen bei Altbau
Eine Aufstockung bei Altbau ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sich durch das neue Geschoss sowohl die Gebäudehöhe als auch die Nutzung ändern. Unsere Architekt:innen von ArchiFix übernehmen für Sie die komplette Planung und Genehmigungsunterlagen – digital, deutschlandweit und rechtssicher.
Typische Bauantragsunterlagen:
Bauantragsformular & Baubeschreibung
Grundrisse, Schnitte & Ansichten
Statik- und Wärmeschutznachweis
Brandschutz- und Schallschutznachweise
Lageplan & Flurkarte
Nachweis der Machbarkeit im Bestand
Mit ArchiFix erhalten Sie eine vollständige, genehmigungsfähige Planung nach HOAI-Leistungsphasen 1–4 – professionell, digital und bundesweit.
💡 Hinweis: Wir bieten ausschließlich Planungsleistungen (Lph 1–4) an. Die örtliche Bauleitung (Lph 6–8) übernehmen wir nicht.
🏗️ Planung Ihrer Aufstockung bei Altbau mit ArchiFix
Unsere Planung erfolgt digital, effizient und transparent – in vier klaren Schritten:
1️⃣ Machbarkeitsanalyse: Prüfung der vorhandenen Bausubstanz, Statik, des Baurechts und der Möglichkeiten einer Aufstockung.
2️⃣ Entwurfsplanung: Erstellung eines individuellen, architektonisch stimmigen Konzepts, das Altbaucharme und moderne Architektur vereint.
3️⃣ Genehmigungsplanung: Anfertigung aller Bauzeichnungen, statischen und energetischen Nachweise sowie der Unterlagen für den Bauantrag.
4️⃣ Digitale Einreichung: Ihr Bauantrag wird vollständig digital beim zuständigen Bauamt eingereicht – bundesweit.
💶 Kosten einer Aufstockung bei Altbau
Die Kosten variieren je nach Bauweise, Zustand des Bestandsgebäudes und gewünschtem Ausbaugrad. Da Altbauten oft individuelle Anforderungen mit sich bringen, ist eine sorgfältige Planung durch erfahrene Architekt:innen besonders wichtig.
Projektart
Durchschnittliche Kosten (pro m² Nutzfläche)
Planungsleistung (Lph 1–4)
Vollgeschoss-Aufstockung
ca. 3.000 – 5.200 €
ab 4.800 €
Teilaufstockung
ca. 2.500 – 4.500 €
ab 4.200 €
Holzbau-Aufstockung
ca. 2.200 – 4.200 €
ab 3.800 €
💡 Tipp: Durch die Kombination mit energetischer Sanierung, PV-Anlage oder Dämmung können KfW- oder BAFA-Förderprogramme genutzt werden – wir berücksichtigen diese Förderoptionen direkt in der Planung.
⚖️ Baurechtliche & technische Voraussetzungen
Bei einer Aufstockung im Altbau prüfen unsere Architekt:innen alle relevanten Punkte, um die technische Machbarkeit und Rechtssicherheit Ihres Projekts zu gewährleisten:
Tragfähigkeit & Statik des Bestandsgebäudes
Energieeffizienz & Wärmeschutz
Brandschutz & Schallschutz
Abstandsflächen & Nachbarrechte
Vorgaben des Bebauungsplans
Zulässige Gebäudehöhe & Dachform
So stellen wir sicher, dass Ihre Aufstockung bei Altbau technisch umsetzbar, wirtschaftlich sinnvoll und architektonisch hochwertig ist.
🧩 Fazit: Aufstockung bei Altbau – moderner Wohnraum im Bestand
Eine Aufstockung bei Altbau ist die clevere Möglichkeit, Ihren Wohnraum zu erweitern und gleichzeitig die Substanz Ihres Hauses zukunftsfähig zu machen. Sie verbinden dabei nachhaltige Bestandserhaltung mit moderner Architektur – effizient geplant und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt.
Mit ArchiFix, Ihrem Online-Architekturbüro für ganz Deutschland, erhalten Sie eine professionelle, digitale und genehmigungsfähige Planung – von der ersten Idee bis zum Bauantrag.
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Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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