Teilungserklärung

Ab wann brauchen Sie eine Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie in rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt werden soll – egal ob es sich um Wohnungen, Kellerräume, Gewerbeflächen oder Stellplätze handelt. Sie legt verbindlich fest, welche Bereiche Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind und bildet damit die rechtliche Grundlage für jede Form von Wohnungseigentum.

Eine gültige Teilungserklärung setzt zwingend drei Elemente voraus: prüffähige Aufteilungspläne eines Architekten, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts sowie die notarielle Beurkundung. Ohne korrekte Architekturpläne kann das Bauamt die Bescheinigung nicht erteilen – und ohne diese kann der Notar die Teilung nicht beurkunden.

ArchiFix unterstützt Sie genau an diesem Punkt: Wir erstellen alle erforderlichen Aufteilungspläne digital, schnell, prüffähig und deutschlandweit – ganz ohne Vor-Ort-Termin.

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1. Ab wann benötigen Sie eine Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung benötigen Sie immer dann, wenn selbstständiges Wohnungseigentum oder Teileigentum entstehen soll. Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird
  • Wohnungen getrennt, zusammengelegt oder neu zugeschnitten werden
  • Bestandseinheiten baulich verändert werden
  • mehrere Eigentümer eine klare Zuordnung von Räumen benötigen
  • Stellplätze, Gartenanteile, Terrassen oder Balkone zugeordnet werden sollen
  • eine Immobilie für Verkauf, Vermietung oder Erbschaft strukturiert werden soll

Auch bei bestehenden Gebäuden ist eine nachträgliche WEG-Teilung jederzeit möglich – unabhängig vom Baujahr.


2. Was regelt die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung legt rechtswirksam fest:

  • welches Sondereigentum ist (z. B. abgeschlossene Wohnungen, bestimmte Kellerräume)
  • welches Gemeinschaftseigentum ist (z. B. Dach, Treppenhaus, Fassaden, Leitungen)
  • dass jede Einheit baulich abgeschlossen ist
  • welche Sondernutzungsrechte bestehen (z. B. Privatgärten, Stellplätze, Terrassen)

Sie besteht aus drei verpflichtenden Bestandteilen:

✔️ Aufteilungspläne eines Architekten
✔️ Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts
✔️ Notarieller Beurkundung

Erst mit allen drei Bausteinen ist die Teilungserklärung rechtsgültig.


3. Warum benötigen Sie Architektenpläne?

Die Aufteilungspläne sind das zentrale Dokument der Teilungserklärung. Sie müssen:

  • maßstabsgetreu und prüffähig sein
  • die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit nachweisen
  • Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum klar erkennbar darstellen
  • alle Flächen (Keller, Nebenräume, Balkone, Stellplätze) eindeutig zuordnen
  • die Anforderungen des Bauamts vollständig erfüllen

Fehlerhafte oder unvollständige Pläne führen häufig zu:

❌ Verzögerungen im Genehmigungsverfahren
❌ Ablehnung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
❌ Rückfragen vom Notar
❌ zusätzlichen Kosten

ArchiFix erstellt Ihre Pläne digital, schnell und rechtssicher – deutschlandweit.


4. Welche Unterlagen benötigen Sie?

Für die WEG-Teilung benötigen Sie in der Regel:

✔️ Grundrisse aller Geschosse
✔️ Lageplan
✔️ Kellerräume & Nebenräume
✔️ ggf. Schnitte & Ansichten
✔️ vollständige Flächenberechnungen
✔️ klare Zuordnung von Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum
✔️ Nachweis der baulichen Abgeschlossenheit

Fehlende Unterlagen erstellt ArchiFix vollständig digital nach.


5. Ablauf einer Teilungserklärung mit ArchiFix

  1. Digitale Unterlagenprüfung
  2. Architekturplanung & digitale Bestandsaufnahme
  3. Erstellung prüffähiger Aufteilungspläne
  4. Einreichung beim Bauamt → Abgeschlossenheitsbescheinigung
  5. Notarielle Beurkundung
  6. Eintrag ins Grundbuch

ArchiFix übernimmt die gesamte Planung nach HOAI LPh 1–4 – deutschlandweit und ohne Vor-Ort-Termin.


6. Kosten der Teilungserklärung

6.1 Architektenkosten – Aufteilungspläne

UmfangPreisbereich
Einzelne Einheit700–1.200 €
2–3 Einheiten900–1.600 €
4–6 Einheiten1.500–2.800 €
> 6 Einheitenprojektspezifisch

6.2 Abgeschlossenheitsbescheinigung

150–600 € (je nach Bundesland)

6.3 Notar- & Grundbuchkosten

  • Notar: 400–1.200 €
  • Grundbuch: 150–350 €

➡️ Gesamtkosten pro Einheit: 1.200–3.000 €


7. Checkliste: Ist Ihre Immobilie bereit für die WEG-Teilung?

✔️ Liegen aktuelle Grundrisse vor?
✔️ Sind alle Einheiten baulich abgeschlossen?
✔️ Sind Keller, Stellplätze & Nebenräume zugeordnet?
✔️ Sind frühere Umbauten genehmigt?
✔️ Gibt es widersprüchliche Bestandspläne?

ArchiFix prüft Ihre Unterlagen vorab digital.


8. Warum ArchiFix der ideale Partner ist

Mit ArchiFix erhalten Sie:

  • prüffähige Aufteilungspläne für Bauamt & Notar
  • klare und rechtssichere Darstellung von Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum
  • vollständige Grundrisse, Schnitte & Flächenberechnungen
  • 100 % digitale Bearbeitung ohne Vor-Ort-Termin
  • Planung nach HOAI LPh 1–4
  • bundesweite Bearbeitung durch erfahrene Architekten

Damit wird Ihre Teilungserklärung vollständig, rechtssicher und effizient umgesetzt.


Fazit

Eine Teilungserklärung ist zwingend erforderlich, sobald eine Immobilie in rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt werden soll. Ohne korrekte Architekturpläne können weder die Abgeschlossenheitsbescheinigung noch die notarielle Beurkundung erfolgen.

ArchiFix erstellt alle erforderlichen Unterlagen digital, schnell und prüffähig – deutschlandweit und zu fairen Kosten.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.