Umbau- & Sanierung

Umbau mit Wanddurchbruch

Ein Umbau mit Wanddurchbruch ist eine beliebte Maßnahme, um mehr Licht, Platz und ein offenes Wohngefühl zu schaffen. Ob Küche und Wohnzimmer verbunden, zwei kleine Räume zusammengelegt oder neue Durchgänge geschaffen werden – der Eingriff in die Bausubstanz erfordert stets eine fachgerechte Planung.

Damit Ihr Umbau technisch sicher, rechtlich zulässig und wirtschaftlich bleibt, sollten Sie vorab prüfen, ob es sich um eine tragende Wand handelt und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. ArchiFix unterstützt Sie dabei – digital, effizient und deutschlandweit.

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⚖️ Wann ist ein Wanddurchbruch genehmigungspflichtig?

Ob ein Wanddurchbruch genehmigungspflichtig ist, hängt davon ab, ob die Wand tragend oder nicht tragend ist.
Während einfache Öffnungen in nicht tragenden Wänden meist genehmigungsfrei sind, benötigen Sie bei tragenden Wänden in der Regel eine Baugenehmigung und statische Berechnung durch eine:n Architekt:in oder Statiker:in.

MaßnahmeBaugenehmigung nötig?
Wanddurchbruch in nicht tragender Wand❌ meist nein
Wanddurchbruch in tragender Wand✅ ja
Neue Tür- oder Fensteröffnung in tragender Wand✅ ja
Vergrößerung bestehender Öffnungen✅ ja
Entfernen kompletter Wandflächen✅ ja

💡 Tipp: Selbst wenn kein Bauantrag erforderlich ist, muss die Standsicherheit jederzeit gewährleistet bleiben. Ein:e Architekt:in prüft für Sie, welche Maßnahmen zulässig sind – und plant den Durchbruch so, dass Statik, Brandschutz und Schallschutz eingehalten werden.


🧰 Warum Sie beim Wanddurchbruch auf Architektenplanung setzen sollten

Ein Wanddurchbruch wirkt auf den ersten Blick einfach – kann aber erhebliche Folgen für die Statik und Raumstruktur haben.
Mit einer professionellen Planung stellen Sie sicher, dass der Umbau bautechnisch machbar, rechtssicher und funktional umgesetzt wird.

Ihre Vorteile mit Architektenplanung von ArchiFix:

✅ Prüfung der Statik & Machbarkeit
✅ Genehmigungsfähige Planung nach Bauordnung
✅ Optimierte Raumaufteilung & Lichtverhältnisse
✅ Energieeffiziente & förderfähige Lösungen
✅ Transparente, kalkulierbare Kosten


💶 Kosten für einen Umbau mit Wanddurchbruch

Die Kosten variieren je nach Wandtyp, Umfang der Maßnahme und statischem Aufwand. Eine erste Orientierung:

MaßnahmeKosten (ca.)
Wanddurchbruch in nicht tragender Wand1.000 – 3.000 €
Wanddurchbruch in tragender Wand inkl. Statik3.000 – 8.000 €
Genehmigungsplanung durch Architektab 2.500 €
Statiknachweis & Wärmeschutzberechnung1.000 – 2.500 €

🔎 Hinweis: ArchiFix erstellt Ihnen eine individuelle, digitale Kostenschätzung – transparent, effizient und deutschlandweit.


🏗️ Wie ArchiFix Sie beim Umbau mit Wanddurchbruch unterstützt – digital & deutschlandweit

Als Online-Architekturbüro bieten wir Ihnen echte Architektenleistungen nach HOAI – vollständig digital, ohne Vor-Ort-Termin und bundesweit verfügbar.
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur prüffähigen Genehmigungsplanung.

Leistungsphasen 1–4: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung
Keine Bauleitung / Ausführung (LPh. 6–8)

Unsere Leistungen im Überblick:
1️⃣ Machbarkeitsanalyse – baurechtlich, statisch & brandschutztechnisch geprüft
2️⃣ Entwurfsplanung – funktional, modern & wirtschaftlich
3️⃣ Genehmigungsplanung – prüffähige Unterlagen für Behörden
4️⃣ Digitale Bereitstellung – alle Pläne als PDF/DWG

Ihre Vorteile mit ArchiFix:

  • Planung durch erfahrene Architekt:innen – 100 % online
  • Keine Vor-Ort-Termine erforderlich
  • Rechtssichere Einschätzung zu Statik & Genehmigungspflicht
  • Planung deutschlandweit für Umbauten & Bestandsgebäude
  • Transparent, effizient & nachvollziehbar

🏁 Fazit: Wanddurchbruch richtig planen mit ArchiFix

Ein Wanddurchbruch schafft offene, helle Räume – aber nur, wenn er fachgerecht geplant und ausgeführt wird.
Mit ArchiFix erhalten Sie eine digitale, prüffähige und rechtssichere Architektenplanung, die Funktion, Sicherheit und Design vereint – deutschlandweit und zu fairen Kosten.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.