Ein Anbau bei einem Ferienhaus ist eine hervorragende Möglichkeit, mehr Platz, Komfort und Gestaltungsspielraum zu schaffen – sei es für ein zusätzliches Schlafzimmer, ein größeres Wohnzimmer, eine moderne Küche oder eine sonnige Veranda.
Doch viele Eigentümer:innen fragen sich: Was muss ich beim Anbau an ein Ferienhaus beachten? Welche baurechtlichen und architektonischen Anforderungen gelten, und wie lässt sich der neue Gebäudeteil harmonisch ins bestehende Haus integrieren?
Die gute Nachricht: Mit einer professionellen Planung durch erfahrene Architekt:innen lässt sich ein Ferienhaus-Anbau in den meisten Fällen wirtschaftlich, genehmigungsfähig und ästhetisch überzeugend realisieren.
Mit ArchiFix, Ihrem Online-Architekturbüro für ganz Deutschland, planen Sie Ihren Ferienhaus-Anbau digital, rechtssicher und effizient – ganz ohne Vor-Ort-Termine.
Was beim Anbau an ein Ferienhaus besonders wichtig ist
Ein Ferienhaus unterscheidet sich in Nutzung, Standort und Ausstattung oft deutlich von einem regulären Wohnhaus. Entsprechend wichtig ist eine präzise architektonische Planung, um den Anbau funktional, wirtschaftlich und genehmigungsfähig umzusetzen.
Folgende Punkte sollten Sie dabei besonders beachten:
✅ Bebauungsplan & Genehmigungspflicht: Nicht jeder Anbau ist automatisch erlaubt. Architekt:innen prüfen, ob das Ferienhaus im Außenbereich oder im Feriengebiet liegt und welche baurechtlichen Regelungen dort gelten. So vermeiden Sie spätere Probleme mit der Baugenehmigung.
✅ Statik & Bauweise: Je nach Bestand (Holzrahmenbau, Massivbau oder Fertighaus) muss die Tragfähigkeit des Gebäudes überprüft werden. Besonders bei älteren Ferienhäusern ist eine statische Nachrechnung oft unverzichtbar.
✅ Wärmeschutz & Energieeffizienz: Ein Ferienhaus wird häufig nur saisonal genutzt – trotzdem muss der Anbau die aktuellen Anforderungen der Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Eine gute Dämmung und effiziente Haustechnik senken Betriebskosten und erhöhen den Komfort.
✅ Gestaltung & Materialwahl: Damit der Anbau harmonisch wirkt, sollte er in Proportion, Farbe und Material auf das Bestandsgebäude abgestimmt sein. Moderne Architekturen können sich aber auch bewusst absetzen und spannende Kontraste schaffen.
✅ Nutzung & Raumkonzept: Ob zusätzlicher Schlafbereich, vergrößertes Wohnzimmer oder Wintergarten – die Nutzung bestimmt den Grundriss. Architekt:innen achten darauf, dass die Erweiterung funktional und behaglich zugleich ist.
💡 Tipp: Ein professionell geplanter Ferienhaus-Anbau steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch den Wert der Immobilie – ein wichtiger Aspekt bei Vermietung oder Wiederverkauf.
Welche Anbauarten bei Ferienhäusern möglich sind
Je nach Grundstück, Lage und Bauweise Ihres Ferienhauses bieten sich verschiedene Konzepte an. Unsere Architekt:innen entwickeln Lösungen, die sowohl baurechtlich als auch gestalterisch überzeugen.
Mögliche Varianten:
🏗️ Seitlicher Anbau: Ideal, um den Wohnbereich oder die Küche zu erweitern. Je nach Grundstückssituation kann der Anbau eingeschossig oder mehrgeschossig erfolgen.
🌞 Wintergarten oder Veranda-Anbau: Perfekt, um mehr Licht, Aussicht und Wohnqualität zu schaffen – insbesondere bei Ferienhäusern in landschaftlich reizvollen Lagen.
🏡 Aufstockung: Wenn die Grundfläche begrenzt ist, kann eine Aufstockung zusätzlichen Raum bieten – z. B. für ein weiteres Schlafzimmer oder ein kleines Studio.
🌿 Anbau im Gartenbereich: Besonders bei freistehenden Ferienhäusern attraktiv – hier lassen sich Nebengebäude, Wellnessbereiche oder kleine Gästehäuser planen.
💡 Hinweis: Auch bei Ferienhäusern im Außenbereich oder in Schutzgebieten gelten besondere Anforderungen. ArchiFix prüft für Sie, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Anbau genehmigungsfähig ist.
So läuft die Planung Ihres Ferienhaus-Anbaus bei ArchiFix ab
Mit ArchiFix erfolgt die gesamte Planung digital, transparent und deutschlandweit – von der ersten Idee bis zum Bauantrag:
1️⃣ Bestandsanalyse: Wir prüfen Bebauungsplan, Grundstückslage, Nutzung und bestehende Bauweise.
2️⃣ Entwurfsplanung: Sie erhalten ein individuelles, funktionales und ästhetisches Anbaukonzept – abgestimmt auf Ihr Ferienhaus und Ihre Wünsche.
3️⃣ Genehmigungsplanung: Wir erstellen alle Unterlagen für den Bauantrag inklusive Lageplan, Bauzeichnungen, Statik- und Energienachweise.
4️⃣ Digitale Einreichung: Wir übermitteln Ihren Bauantrag digital an das zuständige Bauamt – effizient, rechtssicher und deutschlandweit.
💡 Wichtig: ArchiFix bietet ausschließlich Planungsleistungen (Leistungsphasen 1–4 nach HOAI). Die örtliche Bauleitung (Leistungsphasen 6–8) führen wir nicht durch.
💶 Kosten: Was kostet ein Anbau bei einem Ferienhaus?
Die Kosten hängen von Größe, Bauweise, Ausstattung und Lage des Grundstücks ab. Grundsätzlich gilt: Ferienhaus-Anbauten sind oft etwas günstiger als komplexe Wohnhausanbauten, da die technische Ausstattung einfacher sein kann.
Projektart
Durchschnittliche Kosten (pro m² Nutzfläche)
Planungsleistung (Lph 1–4)
Anbau Ferienhaus
ca. 2.200 – 3.600 €
ab 3.800 €
Aufstockung Ferienhaus
ca. 2.800 – 4.200 €
ab 4.200 €
Mit ArchiFix erhalten Sie bereits zu Beginn Ihres Projekts eine transparente Kostenschätzung – ohne versteckte Zusatzkosten.
Fazit: Anbau bei Ferienhaus – mit ArchiFix digital geplant
Ein Anbau bei einem Ferienhaus schafft mehr Raum für Erholung, Komfort und Lebensqualität. Damit Ihr Projekt gelingt, ist eine durchdachte, fachgerechte Planung entscheidend – von der Bauordnung über Statik bis hin zur Gestaltung.
Mit ArchiFix, Ihrem Online-Architekturbüro für ganz Deutschland, beauftragen Sie echte Architekt:innen, die Ihr Projekt digital, effizient und genehmigungsfähig planen.
👉 Sie möchten wissen, ob ein Anbau an Ihrem Ferienhaus möglich ist?
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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