Ein Anbau bei einem Bürogebäude ist eine effiziente Möglichkeit, den bestehenden Arbeitsraum zu erweitern – etwa für zusätzliche Büroräume, Besprechungszonen, Sozialräume oder ein repräsentatives Foyer. Doch viele Eigentümer:innen und Unternehmen fragen sich, welche technischen, rechtlichen und gestalterischen Anforderungen ein solcher Anbau mit sich bringt.
Die gute Nachricht: Mit einer präzisen architektonischen Planung durch erfahrene Architekt:innen lässt sich ein Anbau an ein Bürogebäude in den meisten Fällen wirtschaftlich und genehmigungsfähig realisieren.
Mit ArchiFix, Ihrem Online-Architekturbüro für ganz Deutschland, planen Sie Ihren Büroanbau rechtssicher, digital und effizient – ganz ohne Vor-Ort-Termine.
Was beim Anbau an ein Bürogebäude besonders wichtig ist
Bürogebäude unterscheiden sich stark in Nutzung, Bauweise und technischen Anforderungen. Neben der Statik spielt hier vor allem der Brandschutz, die Energieeffizienz und die Arbeitsstättenverordnung eine zentrale Rolle. Eine sorgfältige Planung durch Architekt:innen ist entscheidend, um den Anbau funktional, wirtschaftlich und rechtssicher umzusetzen.
Folgende Punkte sollten Sie besonders beachten:
✅ Tragstruktur & Statik: Je nach Bauweise (Massivbau, Stahlbeton oder Stahlkonstruktion) muss geprüft werden, ob die bestehende Tragstruktur zusätzliche Lasten aufnehmen kann. Oft ist eine statische Nachrechnung erforderlich.
✅ Brandschutz & Fluchtwege: Ein Büroanbau muss die aktuellen Brandschutzanforderungen erfüllen. Rettungswege, Brandabschnitte und Entrauchungssysteme müssen neu bewertet und angepasst werden.
✅ Gebäudetechnik & Energieeffizienz: Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroanlagen müssen in die Planung integriert werden. Besonders bei Bestandsgebäuden lohnt sich eine energetische Optimierung.
✅ Gestaltung & Fassadenanschluss: Ein Anbau sollte sich harmonisch an das bestehende Bürogebäude anschließen – technisch wie ästhetisch. Moderne Glasfassaden oder klare Baukörperformen schaffen oft einen architektonischen Mehrwert.
✅ Genehmigung & Nutzung: Je nach Nutzungsänderung (z. B. von Lager zu Büro) kann eine gesonderte Genehmigung notwendig sein. Architekt:innen prüfen, ob der Bebauungsplan den geplanten Anbau zulässt.
💡 Tipp: Ein Büroanbau ist nicht nur eine räumliche, sondern auch eine strategische Entscheidung. Mit einer frühzeitigen, unabhängigen Architektenplanung sichern Sie sich die optimale Nutzung, Energieeffizienz und spätere Wertsteigerung Ihres Gebäudes.
Welche Anbauarten bei Bürogebäuden möglich sind
Je nach Standort, Bauweise und Nutzung bieten sich unterschiedliche Erweiterungskonzepte an. Unsere Architekt:innen entwickeln passgenaue Lösungen, die sich nahtlos in Ihr bestehendes Gebäude integrieren.
Mögliche Varianten:
🏗️ Seitlicher Anbau: Ideal für zusätzliche Arbeitsplätze oder Konferenzräume. Die Bauweise kann modular oder massiv erfolgen – je nach Budget und Zeitrahmen.
🌿 Anbau im Innenhof oder Gartenbereich: Bietet sich besonders an, wenn Erweiterungsflächen auf dem Grundstück vorhanden sind. Glasfassaden sorgen für viel Tageslicht und schaffen eine moderne Arbeitsatmosphäre.
🏢 Aufstockung: Wenn keine freie Grundstücksfläche verfügbar ist, kann eine Aufstockung zusätzlichen Büroraum schaffen. Voraussetzung: Eine statisch tragfähige Konstruktion.
💡 Hinweis: Bei gewerblich genutzten Gebäuden gelten oft strengere Brandschutz- und Energieanforderungen als bei Wohnhäusern. ArchiFix sorgt dafür, dass Ihr Projekt alle Vorgaben erfüllt und rechtssicher genehmigt wird.
So läuft die Planung Ihres Büroanbaus bei ArchiFix ab
Mit ArchiFix erfolgt die gesamte Planung digital, transparent und deutschlandweit – von der ersten Idee bis zum Bauantrag:
1️⃣ Bestandsanalyse: Prüfung von Bebauungsplan, Bestandsunterlagen, Nutzung und technischer Infrastruktur.
2️⃣ Entwurfsplanung: Erarbeitung eines individuellen, funktionalen und genehmigungsfähigen Anbaukonzepts für Ihr Bürogebäude.
3️⃣ Genehmigungsplanung: Erstellung aller Bauantragsunterlagen inklusive Statik-, Brandschutz- und Energienachweise.
4️⃣ Digitale Einreichung: Wir übermitteln Ihren Bauantrag digital an das zuständige Bauamt – effizient und rechtssicher.
💡 Hinweis: ArchiFix bietet ausschließlich Planungsleistungen (Leistungsphasen 1–4 nach HOAI). Die örtliche Bauleitung (Leistungsphasen 6–8) führen wir nicht durch.
💶 Kosten: Was kostet ein Anbau bei einem Bürogebäude?
Die Kosten hängen von der Nutzung, Größe, Bauweise und Ausstattung ab. Büroanbauten erfordern meist eine höhere technische Ausstattung (Lüftung, Akustik, Brandschutz), was die Planung komplexer macht.
Projektart
Durchschnittliche Kosten (pro m² Nutzfläche)
Planungsleistung (Lph 1–4)
Anbau Bürogebäude
ca. 2.800 – 4.200 €
ab 4.200 €
Aufstockung Bürogebäude
ca. 3.200 – 4.800 €
ab 4.800 €
Mit ArchiFix erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung bereits zu Beginn des Projekts – ohne versteckte Zusatzkosten.
Fazit: Anbau bei Bürogebäude – mit ArchiFix digital geplant
Ein Anbau bei einem Bürogebäude schafft neue Flächen für Wachstum, Effizienz und moderne Arbeitskonzepte. Damit das Projekt gelingt, ist eine fachgerechte Planung unerlässlich – von Statik über Brandschutz bis zur Energieeffizienz.
Mit ArchiFix beauftragen Sie echte Architekt:innen, die Ihr Projekt digital, effizient und deutschlandweit planen. So entsteht zusätzlicher Raum für Ihr Unternehmen – rechtssicher, funktional und zukunftsorientiert.
👉 Sie möchten wissen, ob ein Anbau an Ihrem Bürogebäude möglich ist?
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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