Ein geplanter Anbau mit Keller bietet nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern auch wertvollen Stauraum und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten – von der Haustechnik bis zum Hobbyraum. Doch gerade bei einem Anbau mit Unterkellerung ist eine sorgfältige Planung durch erfahrene Architekten unverzichtbar, um statische, baurechtliche und wirtschaftliche Aspekte optimal zu berücksichtigen.
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Ein Keller bietet Ihnen zahlreiche Vorteile – sowohl funktional als auch wirtschaftlich. Er schafft mehr Nutzfläche, verbessert die Energieeffizienz und steigert den Wert Ihrer Immobilie deutlich.
Vorteile eines Anbaus mit Keller:
Zusätzlicher Stauraum für Technik, Vorräte oder Hobbys
Möglichkeit zur Integration von Hausanschlüssen oder Heiztechnik
Höherer Immobilienwert durch erweiterte Nutzfläche
Bessere Wärmedämmung des Erdgeschosses
Langfristig flexiblere Nutzung (z. B. späterer Ausbau zu Wohnraum)
Gerade bei Neubauten oder umfangreichen Erweiterungen ist die Unterkellerung eine Investition, die sich auf Dauer rechnet – vorausgesetzt, die Planung ist technisch und statisch sauber umgesetzt.
Was bei einem Anbau mit Keller zu beachten ist
Ein unterkellerter Anbau stellt höhere Anforderungen an Statik, Abdichtung und Baugrundbeschaffenheit. Vor allem die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und neuem Keller muss sorgfältig geplant werden, um Setzungen, Feuchtigkeitsschäden oder Wärmebrücken zu vermeiden.
Wichtige Planungspunkte:
Bodenbeschaffenheit: Ein Bodengutachten ist Pflicht, um Tragfähigkeit und Grundwasserstand zu prüfen.
Abdichtung & Dämmung: Schutz vor Feuchtigkeit nach DIN 18533, insbesondere bei hohem Grundwasserstand.
Statik: Anpassung des Fundaments und Übergangsbereiche zum Bestand.
Belüftung & Nutzung: Ausreichende Lüftung und ggf. Tageslicht (z. B. durch Lichtschächte).
Bauordnung: Ein Anbau mit Keller ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Ein erfahrener Architekt berücksichtigt alle technischen und rechtlichen Anforderungen und sorgt dafür, dass Ihr Anbau baurechtlich genehmigungsfähig und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Genehmigungspflicht beim Anbau mit Keller
Ein Anbau mit Keller fällt fast immer unter die Baugenehmigungspflicht – insbesondere, wenn neuer Wohnraum oder eine Erweiterung der Grundfläche entsteht. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft dabei die Einhaltung der Landesbauordnung (LBO), die Abstandsflächen, Brandschutzvorgaben sowie die Tragwerksplanung.
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Als Online-Architekturbüro bieten wir Ihnen die vollständige Planung Ihres Anbaus – digital, effizient und rechtssicher. Unsere Architekten begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Einreichung des Bauantrags, deutschlandweit und ohne Ortstermine.
Unsere Leistungen im Überblick:
Prüfung der baurechtlichen Voraussetzungen & Genehmigungspflicht
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1–4 nach HOAI)
Erstellung der Bauantragsunterlagen für die Bauaufsicht
Abstimmung mit Behörden & Fachplanern
Transparente Fixpreis-Angebote
💡 Hinweis: ArchiFix übernimmt keine örtliche Bauleitung (Leistungsphasen 6–8), sondern konzentriert sich auf die digitale Planung und Genehmigung – schnell, präzise und deutschlandweit.
Kosten für einen Anbau mit Keller
Ein unterkellerter Anbau ist teurer als ein Anbau ohne Keller, bietet aber langfristige Vorteile in puncto Nutzfläche und Werterhalt. Die Baukosten liegen je nach Größe, Nutzung und Bauweise zwischen 2.500 und 4.000 € pro m².
Beispielhafte Richtwerte:
Anbaugröße
Geschätzte Baukosten
Architektenkosten (Lph 1–4)
30 m² mit Keller
ca. 90.000 € – 120.000 €
ca. 7.000 € – 12.000 €
60 m² mit Keller
ca. 180.000 € – 240.000 €
ca. 13.000 € – 20.000 €
100 m² mit Keller
ca. 300.000 € – 400.000 €
ca. 20.000 € – 30.000 €
Mit ArchiFix erhalten Sie Ihr individuelles Angebot zum Fixpreis, inklusive aller relevanten Planungsleistungen bis zur Genehmigung.
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Fazit: Anbau mit Keller – durchdacht planen mit ArchiFix
Ein Anbau mit Keller ist eine nachhaltige und wertsteigernde Entscheidung, die sorgfältig geplant werden muss. Ob zusätzlicher Wohnraum, Technikraum oder Hobbybereich – eine fundierte Architektenplanung sorgt für bauliche Sicherheit, Energieeffizienz und langfristige Nutzungsmöglichkeiten.
Mit ArchiFix beauftragen Sie echte Architekten, die Ihr Projekt digital, rechtssicher und deutschlandweit planen – von der ersten Idee bis zur Baugenehmigung.
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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