Ein Anbau aus Glas ist die ideale Lösung, um mehr Raum, Licht und Transparenz in Ihr Zuhause zu bringen. Ob als moderner Wintergarten, Wohnraumerweiterung oder stilvolle Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich – Glas schafft eine außergewöhnliche Wohnatmosphäre und wertet Ihre Immobilie architektonisch auf.
👉 Sie planen einen Anbau aus Glas und möchten wissen, welche Genehmigungen Sie benötigen?
Ein gläserner Anbau vereint Design, Komfort und Funktionalität auf einzigartige Weise. Durch die transparente Bauweise entsteht ein fließender Übergang zwischen Haus und Garten – und gleichzeitig ein lichtdurchfluteter, ganzjährig nutzbarer Raum.
Vorteile eines Anbaus aus Glas:
Maximales Tageslicht und offenes Raumgefühl
Moderne, zeitlose Architektur – ideal für Bestand und Neubau
Energieeffiziente Verglasung sorgt für angenehmes Raumklima
Wertsteigerung der Immobilie durch hochwertige Gestaltung
Flexible Nutzung als Wohnraum, Büro, Wintergarten oder Essbereich
Glas lässt sich hervorragend mit modernen Materialien wie Aluminium, Stahl oder Holz kombinieren und bietet dadurch vielfältige gestalterische Möglichkeiten.
Was Sie bei der Planung eines Glas-Anbaus beachten müssen
Ein Anbau aus Glas stellt besondere Anforderungen an Statik, Wärmeschutz und Genehmigungspflicht. Damit der Bau technisch und rechtlich einwandfrei umgesetzt wird, ist eine präzise Architektenplanung unerlässlich.
Wichtige Punkte bei der Planung:
Baugenehmigung: In den meisten Fällen genehmigungspflichtig, besonders bei dauerhafter Wohnnutzung.
Energieeffizienz: Verglasung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), Wärmedämmwerte (U-Wert) beachten.
Sonnenschutz: Außenbeschattung oder Spezialglas gegen Überhitzung.
Statik: Tragende Elemente müssen Schneelast, Windlast und Eigengewicht sicher aufnehmen.
Lüftung & Entwässerung: Planung gegen Kondensatbildung und Feuchtigkeit.
Ein erfahrener Architekt sorgt dafür, dass Ihr Glas-Anbau nicht nur ästhetisch überzeugt, sondern auch technisch perfekt funktioniert – dauerhaft und energieeffizient.
Genehmigung für einen Anbau aus Glas
Ob Ihr Glas-Anbau eine Baugenehmigung benötigt, hängt von Größe, Nutzung und Lage ab. Ein unbeheizter Wintergarten kann in manchen Bundesländern genehmigungsfrei sein – ein beheizter Wohnraumanbau dagegen fast immer genehmigungspflichtig.
Die zuständige Bauaufsicht prüft unter anderem:
Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
Statik und Wärmeschutz
Brandschutz und Belüftung
Gestaltungsvorgaben im Bebauungsplan
👉 Sie möchten prüfen, ob Ihr Glas-Anbau genehmigungspflichtig ist?
Als Online-Architekturbüro übernehmen wir die komplette Planung Ihres Glas-Anbaus – digital, rechtssicher und deutschlandweit. Unsere erfahrenen Architekten begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Einreichung des Bauantrags – effizient und zum transparenten Fixpreis.
Unsere Leistungen im Überblick:
Prüfung der baurechtlichen Voraussetzungen
Entwurfs- & Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1–4 nach HOAI)
Erstellung aller Bauantragsunterlagen
Abstimmung mit Behörden und Fachplanern
Individuelle, transparente Fixpreis-Angebote
💡 Hinweis: Wir übernehmen keine örtliche Bauleitung (Leistungsphasen 6–8), sondern spezialisieren uns auf die digitale Planung und Genehmigung deutschlandweit.
Kosten für einen Anbau aus Glas
Ein Glas-Anbau ist hochwertig und individuell – entsprechend variieren die Kosten je nach Größe, Material und Ausstattung. Für beheizte Glasräume mit hochwertiger Verglasung liegen die Baukosten meist zwischen 2.500 und 4.500 € pro m².
Beispielhafte Richtwerte:
Anbaugröße
Geschätzte Baukosten
Architektenkosten (Lph 1–4)
20 m²
ca. 50.000 € – 80.000 €
ca. 4.000 € – 7.000 €
40 m²
ca. 100.000 € – 160.000 €
ca. 7.000 € – 12.000 €
60 m²
ca. 150.000 € – 240.000 €
ca. 10.000 € – 18.000 €
Mit ArchiFix erhalten Sie Ihr Angebot individuell kalkuliert und zum Fixpreis, basierend auf Ihren Plänen und Wünschen.
Fazit: Anbau aus Glas – moderne Eleganz trifft funktionale Planung
Ein Anbau aus Glas schafft mehr Raum, Licht und Lebensqualität – und ist ein echtes architektonisches Statement. Damit Ihr Projekt rechtssicher, energieeffizient und ästhetisch überzeugt, ist eine professionelle Planung entscheidend.
Mit ArchiFix beauftragen Sie echte Architekten, die Ihr Vorhaben digital, transparent und deutschlandweit planen – vom Entwurf bis zur Genehmigung.
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Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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