Nutzungsänderung

Nutzungsänderung für Imbiss

Immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer möchten leerstehende Gewerbeflächen oder kleine Ladenlokale in einen Imbiss umwandeln – sei es für den Verkauf von Snacks, Streetfood oder warme Mittagsgerichte. Doch bevor die ersten Kundinnen und Kunden bedient werden können, sollten Sie beachten: Eine Nutzungsänderung für einen Imbiss ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig.

Der Grund: Imbisse gehören zu den Gastronomiebetrieben und unterliegen daher besonderen Anforderungen an Brandschutz, Hygiene, Lüftung, Barrierefreiheit und Stellplätze. Ohne die richtige Genehmigung riskieren Sie Verzögerungen, Bußgelder oder im schlimmsten Fall eine sofortige Nutzungsuntersagung.

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Wann ist eine Genehmigung notwendig?

Eine Nutzungsänderung für einen Imbiss ist erforderlich, wenn:

  • bisherige Gewerberäume (z. B. Kiosk, Büro oder Ladenfläche) künftig gastronomisch genutzt werden sollen
  • bauliche Anpassungen geplant sind (z. B. Küchenbereich, Abluftanlagen, Sanitäranlagen, Tresen)
  • durch Publikumsverkehr zusätzliche Stellplätze oder Verkehrsflächen nachgewiesen werden müssen
  • besondere Anforderungen an Brandschutz, Lüftung oder Schallschutz bestehen

Wichtig: Wer einen Imbiss ohne Genehmigung betreibt, riskiert hohe Bußgelder und eine sofortige Betriebsschließung.


Rechtliche Anforderungen an Imbisse

Die Bauaufsichtsbehörde prüft bei einer Nutzungsänderung insbesondere:

  • Bebauungsplan – Ist ein Imbiss an diesem Standort überhaupt zulässig?
  • Brandschutz & Rettungswege – sichere Fluchtwege, Feuerlöscher, Brandschutzkonzept
  • Hygiene & Abluft – je nach Speisenangebot sind leistungsfähige Abluftanlagen Pflicht
  • Belichtung & Belüftung – Verkaufs- und Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet sein
  • Barrierefreiheit – öffentlich zugängliche Imbisse erfordern barrierefreie Zugänge und ggf. WCs
  • Stellplätze & Verkehrsflächen – abhängig von Lage, Kundenzahl und Lieferverkehr

💡 Tipp: Kombinieren Sie geplante Umbauten (z. B. Küchenausstattung, Sanitäranlagen, Lüftung) direkt mit der Nutzungsänderung – so sparen Sie Zeit und vermeiden doppelte Verfahren.


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  5. Genehmigung & Start – ohne unnötige Verzögerungen

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✅ 100 % online – keine Vor-Ort-Termine notwendig
✅ Fixpreisgarantie – volle Kostensicherheit
✅ Spezialisiertes Team – Erfahrung mit gastronomischen Nutzungsänderungen
✅ Zeitersparnis – schnelle digitale Abwicklung


Fazit: Rechtssicher zum eigenen Imbiss

Eine Nutzungsänderung für einen Imbiss ist in den meisten Fällen verpflichtend und mit klaren baurechtlichen Anforderungen verbunden. Mit ArchiFix sparen Sie Zeit, Kosten und Nerven – wir begleiten Sie digital vom Antrag bis zur Genehmigung, transparent und zum Fixpreis.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.