Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Stall in Lagerhalle

Viele Eigentümer möchten alte Stallgebäude nicht länger landwirtschaftlich nutzen, sondern als praktische Lagerhalle umwandeln – sei es für private Zwecke, die gewerbliche Nutzung oder als zusätzliche Abstellfläche. Doch darf man einen Stall einfach so in eine Lagerhalle umnutzen?
Die Antwort lautet: Nein – eine Nutzungsänderung Stall in Lagerhalle ist genehmigungspflichtig und muss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geprüft und bewilligt werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wann eine Genehmigung erforderlich ist
  • Welche rechtlichen Vorgaben gelten
  • Mit welchen Kosten Sie rechnen sollten
  • Wie Sie mit ArchiFix Ihre Nutzungsänderung digital und rechtssicher beantragen

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Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung ist immer notwendig, wenn sich die Art der Nutzung eines Gebäudes dauerhaft ändert. Bei der Umwandlung von Stall in Lagerhalle betrifft das insbesondere:

  • Nutzung eines ehemaligen Stalls als private oder gewerbliche Lagerhalle
  • Einrichtung von Lagerflächen für Maschinen, Materialien oder Waren
  • Umwandlung in Abstellflächen für gewerbliche Zwecke

Wichtig: Ohne Genehmigung riskieren Sie Bußgelder, Nutzungsuntersagungen oder teure Rückbauverpflichtungen.


Rechtliche Vorgaben bei der Umwandlung

Die Bauaufsichtsbehörde prüft insbesondere folgende Punkte:

  • Bebauungsplan & Gebietsausweisung – Ist die Nutzung als Lagerhalle auf Ihrem Grundstück zulässig?
  • Statik & Tragfähigkeit – Die Bausubstanz muss für die Lagerlasten (z. B. schwere Maschinen, Palettenregale) ausgelegt sein.
  • Brandschutz – Je nach Größe und Nutzung sind Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte und Rettungswege vorgeschrieben.
  • Belüftung & Feuchtigkeitsschutz – Insbesondere bei Lagerung empfindlicher Güter sind entsprechende Nachweise erforderlich.
  • Zufahrt & Erschließung – Lagerhallen benötigen sichere Zufahrten, ggf. auch für Lkw oder Lieferfahrzeuge.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die Kosten einer Nutzungsänderung Stall in Lagerhalle hängen stark vom Bauzustand, den behördlichen Auflagen und der geplanten Nutzung ab. Typische Kostenblöcke sind:

LeistungKostenrahmenHinweise
Architektenleistung2.000 – 6.000 €Erstellung prüffähiger Bauvorlagen
Bauamtsgebühren500 – 3.000 €Abhängig von Kommune & Fläche
Nachweise (Statik/Brandschutz)1.500 – 6.000 €Besonders wichtig bei älteren Ställen
Umbauten & Anpassungen10.000 – 60.000 €Tore, Belüftung, Brandschutz, Bodenverstärkung

💡 Tipp: Bei älteren Ställen ist oft eine umfassende Sanierung notwendig – insbesondere bei Statik, Brandschutz und Zufahrtswegen.


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  4. Einreichung beim Bauamt – vollständig, prüffähig und rechtssicher
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Fazit: Stall in Lagerhalle umwandeln – mit ArchiFix sicher & digital

Die Umwandlung eines Stalls in eine Lagerhalle ist eine attraktive Möglichkeit, ungenutzte Flächen sinnvoll zu verwerten. Allerdings sind umfangreiche rechtliche Vorgaben zu beachten – insbesondere hinsichtlich Statik, Brandschutz und Erschließung.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.