Immer mehr Eigentümer überlegen, ihre Immobilien teilweise oder komplett als Monteurzimmer zu vermieten. Ob in einem Einfamilienhaus, einer Einliegerwohnung oder einem umgenutzten Gewerberaum – die Nachfrage nach günstigen und zweckmäßigen Unterkünften für Handwerker, Geschäftsreisende und Kurzzeitmieter ist groß. Doch ab wann benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung zum Monteurzimmer? Welche rechtlichen Vorgaben müssen erfüllt werden und mit welchen Kosten sollten Sie rechnen?
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Wann eine Nutzungsänderung zu Monteurzimmern erforderlich ist
Welche baurechtlichen Rahmenbedingungen gelten
Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
Wie Sie mit ArchiFix Ihre Nutzungsänderung schnell und rechtssicher beantragen
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Wann ist eine Nutzungsänderung zu Monteurzimmern notwendig?
Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn Räume künftig nicht mehr zu Wohnzwecken im engeren Sinn genutzt werden, sondern zur zeitlich befristeten Unterbringung von Fremden. Das gilt insbesondere, wenn Sie Ihre Immobilie gewerblich als Monteurzimmer oder Gästeunterkunft betreiben möchten.
Beispiele für genehmigungspflichtige Umnutzungen:
Umwandlung von Wohnräumen in Monteurzimmer
Nutzung eines Gewerberaums als Monteurunterkunft
Kombination von Wohnen und Fremdenvermietung
❗ Wichtig: Ohne Genehmigung riskieren Sie ein Nutzungsverbot oder eine Rückbauverfügung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Rechtliche Vorgaben bei der Nutzung als Monteurzimmer
Die Genehmigungsfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Bebauungsplan & Gebietsausweisung In reinen Wohngebieten kann eine gewerbliche Nutzung untersagt sein. In Misch- oder Kerngebieten sind Monteurzimmer oft leichter genehmigungsfähig.
Brandschutz & Sicherheit Monteurzimmer gelten in vielen Bundesländern als Beherbergungsstätten. Damit sind besondere Anforderungen an Brandschutz, Rettungswege und Sicherheit zu erfüllen.
Stellplätze & Erschließung Gästeunterkünfte können zusätzliche Stellplätze erfordern. Außerdem sind Anschlüsse für Heizung, Strom, Wasser und Abwasser vorgeschrieben.
Gewerberecht & Steuerrecht Bei gewerbsmäßiger Vermietung müssen Sie ein Gewerbe anmelden und entsprechende steuerliche Pflichten beachten.
Kosten für die Nutzungsänderung zu Monteurzimmern
Die Kosten variieren je nach Größe des Objekts, Zahl der geplanten Zimmer und technischer Ausstattung:
Leistung
Kostenrahmen
Hinweise
Architektenleistung
1.500 – 4.500 €
Erstellung der Bauvorlagen & Genehmigungsplanung
Bauamtsgebühren
400 – 2.000 €
abhängig von Kommune und Nutzung
Brandschutz- / Statikgutachten
1.000 – 3.500 €
häufig erforderlich bei Beherbergung
Umbauten & Ausbau
10.000 – 80.000 €
je nach Ausstattungsstandard und Umbauumfang
💡 Tipp: Stimmen Sie vorab mit Ihrer Kommune ab, ob eine gewerbliche Nutzung im Gebiet zulässig ist. So vermeiden Sie unnötige Planungsfehler.
Ablauf mit ArchiFix – digital und unkompliziert
Mit ArchiFix sparen Sie Zeit und Aufwand, weil wir den gesamten Genehmigungsprozess für Ihre Nutzungsänderung digital begleiten.
So funktioniert’s:
Online-Erstberatung – Wir prüfen die Machbarkeit Ihrer Monteurzimmer.
Digitale Bestandsaufnahme – Sie senden uns Pläne und Unterlagen.
Erstellung der Bauvorlagen – von erfahrenen Architekten, prüffähig und vollständig.
Einreichung beim Bauamt – rechtssicher und digital.
Genehmigung & Umsetzung – schnell, professionell und transparent.
Ihre Vorteile mit ArchiFix:
✅ 100 % online – ohne Vor-Ort-Termine ✅ Fixpreisgarantie – volle Kostensicherheit ✅ Erfahrene Architekten – spezialisiert auf Nutzungsänderungen ✅ Zeitersparnis – durch digitale Abwicklung
Fazit: Rechtssichere Umwandlung in Monteurzimmer
Die Einrichtung von Monteurzimmern kann eine lohnende Einnahmequelle sein – vorausgesetzt, die baurechtlichen Anforderungen werden erfüllt. Mit ArchiFix beantragen Sie Ihre Nutzungsänderung schnell, digital und rechtssicher zum Fixpreis.
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Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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