Viele Eigentümer stehen irgendwann vor der Frage, ob sie ihr Zweifamilienhaus in ein Einfamilienhaus umwandeln möchten. Sei es, weil die Kinder ausgezogen sind, weil die Vermietung sich nicht mehr lohnt oder weil man sich den Traum vom großzügigen Wohnen im gesamten Haus erfüllen möchte.
Doch bevor Sie baulich aktiv werden, stellt sich die entscheidende Frage: Benötigen Sie eine Nutzungsänderung für Ihr Zweifamilienhaus – und welche Kosten kommen dabei auf Sie zu?
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Wann eine Nutzungsänderung erforderlich ist
Welche rechtlichen Vorgaben und baulichen Anforderungen gelten
Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
Wie Sie mit ArchiFix einfach und rechtssicher die Nutzungsänderung beantragen
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Wann ist eine Nutzungsänderung für ein Zweifamilienhaus erforderlich?
Eine Nutzungsänderung ist immer dann notwendig, wenn die vorgesehene Nutzung nicht mehr mit der aktuellen Baugenehmigung übereinstimmt.
Ein Zweifamilienhaus ist in der Regel baurechtlich als Gebäude mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten genehmigt. Möchten Sie es künftig nur noch als Einfamilienhaus nutzen, bedeutet dies eine Änderung der genehmigten Nutzung.
Typische Fälle, in denen eine Genehmigung erforderlich ist:
Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten zu einer großen Wohnung
Entfernen von Küchen oder Bädern, sodass keine zweite Wohneinheit mehr besteht
Anpassung der Erschließung (z. B. Entfernung eines zweiten Eingangs)
Umgestaltung von Grundrissen und Wohnflächen
Ohne Genehmigung riskieren Sie Probleme bei späterem Verkauf, Schwierigkeiten mit der Bauaufsichtsbehörde oder sogar Rückbauverfügungen.
Rechtliche Vorgaben und bauliche Anforderungen
Die Bauaufsichtsbehörde prüft bei einem Antrag auf Nutzungsänderung, ob die geplante Umwandlung rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist. Dabei spielen insbesondere folgende Punkte eine Rolle:
Bauplanungsrecht: Manche Bebauungspläne schreiben eine bestimmte Anzahl an Wohneinheiten vor. Wird die Zahl reduziert, ist dies genehmigungspflichtig.
Erschließung: Der Rückbau zusätzlicher Hausanschlüsse (Gas, Wasser, Strom) kann erforderlich sein.
Brandschutz: Zwei separate Wohneinheiten erfordern oft zusätzliche Brandschutzmaßnahmen – beim Umbau zu einer Einheit kann eine Anpassung nötig sein.
Schallschutz & Wärmeschutz: Veränderungen an Wänden oder Decken müssen heutigen Standards entsprechen.
Stellplätze: In einigen Gemeinden sind Stellplatznachweise an die Anzahl der Wohneinheiten gekoppelt.
Kosten einer Nutzungsänderung Zweifamilienhaus in Einfamilienhaus
Die Kosten variieren stark je nach Gebäudezustand und Bauamt. Typische Kostenfaktoren sind:
Leistung
Kostenrahmen
Hinweise
Architektenleistung
2.000 – 5.000 €
abhängig von Größe & Umfang der Umnutzung
Bauamtsgebühren
500 – 2.000 €
variiert je nach Kommune
Brandschutz- & Schallschutzkonzept
1.000 – 4.000 €
falls bauliche Anpassungen notwendig
Umbaukosten
10.000 – 80.000 €
abhängig von Rückbau, Dämmung & Ausstattung
💡 Tipp: Lassen Sie die Genehmigungspflicht frühzeitig von Architekten prüfen, um unnötige Verzögerungen und Kosten zu vermeiden.
Ablauf mit ArchiFix
Mit ArchiFix erledigen Sie die Nutzungsänderung Ihres Zweifamilienhauses komplett online – schnell, rechtssicher und unkompliziert:
Online-Erstberatung – Prüfung Ihrer Pläne und Klärung der Genehmigungspflicht
Digitale Bestandsaufnahme – Sichtung Ihrer Unterlagen und Grundrisse
Planung & Gutachten – Erstellung prüffähiger Bauvorlagen durch unsere Architekten
Einreichung beim Bauamt – vollständig und professionell vorbereitet
Genehmigung & Umbau – bis zur fertigen Umnutzung zum Einfamilienhaus
Ihre Vorteile mit ArchiFix
✅ 100 % online beauftragen – keine Vor-Ort-Termine nötig ✅ Fixpreisgarantie – volle Kostenkontrolle ✅ Erfahrene Architekten – spezialisiert auf Nutzungsänderungen ✅ Rechtssichere Unterlagen – für eine schnelle Genehmigung ✅ Digitale und unkomplizierte Abwicklung
Fazit: Vom Zweifamilienhaus zum Einfamilienhaus – mit ArchiFix einfach gemacht
Die Umwandlung eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus kann neue Freiheiten schaffen, ist aber rechtlich und baulich nicht zu unterschätzen. Mit einer klaren Planung und einem professionell gestellten Antrag vermeiden Sie Risiken und schaffen die Grundlage für ein rechtssicher genehmigtes Zuhause.
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Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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