Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Architekt Kosten

Nutzungsänderung Kosten im Überblick

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Kostenschätzung:
Hinweis: Diese Kostenschätzung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Gebäudebestand, behördlichen Anforderungen, Umfang der baulichen Maßnahmen sowie der Anzahl und Art der erforderlichen Fachplaner deutlich höher oder niedriger ausfallen. Eine verbindliche Aussage ist erst nach individueller Prüfung möglich. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Wir führen als Architekten die Nutzungsänderung durch, Fachplaner müssen extern beauftragt werden

Was kostet eigentlich ein Architekt für Nutzungsänderung?

Und welche Kosten neben dem Antrag auf Nutzungsänderung durch den Architekten fallen noch an?

Diese Fragen möchten wir hier beantworten. Zusätzlich haben wir hier oben auf dieser Seite einen groben Richtwert-Rechner, der eine grobe Spanne der Kosten für eine Nutzungsänderung darstellen soll. Dies stellt keine verbindliche Kostenrechnung da!

Eine Nutzungsänderung ist oft der erste Schritt, wenn ein Gebäude oder eine einzelne Einheit einer neuen Nutzung zugeordnet werden soll – sei es die Umwandlung einer Garage in Wohnraum, die Nutzung einer vorherigen Ladenfläche als Wohnraum oder die Einrichtung einer Gastronomie in einem ehemaligen Ladenlokal.

Um die Kosten zu verstehen, müssen wir uns anschauen, was bei einer Nutzungsänderung überhaupt gemacht werden muss und welche unterschiedlichen Parteien beteiligt sind.

Vorweg lässt sich allerdings sagen: Die Kosten der Nutzungsänderung können stark variieren.

Daher schauen wir uns im Folgenden an, welche Kosten bei einer Nutzungsänderung typischerweise entstehen und welche Faktoren den Preis beeinflussen. Anhand einiger typischer Fallbeispiele zeigen wir außerdem, mit welchen Kosten Bauherren in der Praxis rechnen müssen.

Nutzungsänderung Architekt: Die Kosten im Detail

Die Kosten eines Architekten für Nutzungsänderungen hängen stark davon ab, wie komplex das Projekt ist und welche Unterlagen bereits vorhanden sind. Während kleinere Umnutzungen mit guten Bestandsplänen oft mit überschaubarem Aufwand für den Architekten verbunden sind, können größere Projekte deutlich umfangreichere Planungsleistungen erfordern, die die Planung durch den Architekten allein auch übersteigen.

Neben der geplanten Nutzung spielen vor allem folgende Faktoren eine Rolle.

Gebäudeklasse und Kosten für beteiligte Fachplaner

Ein wichtiger Kostenfaktor bei der Nutzungsänderung ist die Gebäudeklasse des Gebäudes nach Bauordnung. Je höher die Gebäudeklasse, desto strengere Anforderungen gelten in der Regel für Brandschutz, Fluchtwege oder Statik.

Je nach Projekt können deshalb zusätzliche Fachplaner, die Zusatzkosten verursachen, erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Brandschutzplaner (z. B. bei Gastronomie, Versammlungsstätten oder größeren Gebäuden)
  • Tragwerksplaner / Statiker, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden
  • Schallschutzgutachter, etwa bei Wohnnutzungen oder lärmintensiven Betrieben
  • Fachplaner für Lüftung oder Haustechnik, z. B. bei Gastronomie oder gewerblichen Nutzungen

Je mehr Fachplaner beteiligt sind, desto höher fallen die Gesamtkosten der Nutzungsänderung aus. Diese Fachplaner sind zusätzlich zu den Kosten für für den Architekten zu bezahlen.

Größe der umzunutzenden Fläche

Auch die Größe der betroffenen Fläche spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Architektenkosten für die Nutzungsänderung geht. Je größer das Gebäude oder die umzunutzende Einheit ist, desto umfangreicher sind in der Regel:

  • die Bestandsaufnahme
  • die Erstellung von Plänen
  • die Abstimmung mit Behörden
  • mögliche bauliche Anpassungen

Für den Architekten für Nutzungsänderungen bedeutet eine größere Fläche vor allem mehr Planungs- und Zeichenaufwand, was sich entsprechend auf das Honorar auswirkt. Bei den Architekten von Archifix, die vor allem auf Nutzungsänderungen spezialisiert sind, wird tatsächlich der Preis der Nutzungsänderung auf Basis der umzunutzenden Fläche berechnet.

Vorhandene Bestandspläne für die Nutzungsänderung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob verwertbare Bestandspläne für den Antrag auf Nutzungsänderung vorhanden sind.

Idealerweise liegen bereits lesbare digitale Grundrisse, Schnitte und Ansichten vor. In diesem Fall kann der Architekt für die Nutzungsänderung direkt auf diesen Unterlagen aufbauen und die Umnutzung zügiger planen.

In vielen Fällen sind jedoch nur:

  • alte Papierpläne
  • unvollständige Bauzeichnungen
  • oder gar keine Unterlagen vorhanden.

Dann müssen die Pläne zunächst digital neu gezeichnet oder vollständig neu erstellt werden. Dieser zusätzliche Planungsaufwand verursacht weitere Kosten für die Nutzungsänderung, die bei der Beauftragung eines Architekten anfallen. Darauf aufbauend fallen natürlich auch vor Ort-Besichtigungen, Bestandsaufnahmen plus Anfahrt an, wenn keine Pläne vorhanden sind, womit wir zum nächsten Punkt kommen.

Architekten Kosten für Aufmaß des Gebäudes

Wenn keine brauchbaren Bestandsunterlagen existieren, muss der Architekt für die Nutzungsänderung das Gebäude zunächst vor Ort vermessen. Dieses sogenannte Aufmaß zur Nutzungsänderung dient dazu, genaue Grundrisse und Gebäudeabmessungen zu erfassen.

Dabei werden unter anderem aufgenommen:

  • Raumgrößen
  • Wandstärken
  • Fenster- und Türpositionen
  • Geschosshöhen

Auf Basis dieser Daten werden anschließend digitale Bestandspläne vom Architekten erstellt, die für den Bauantrag (Antrag auf Nutzungsänderung) benötigt werden. Ein solches Aufmaß verursacht zusätzliche Kosten, da dafür Zeit vor Ort sowie anschließende Arbeiten im Architekturbüro notwendig sind.

Weitere typische Kostenfaktoren für Nutzungsänderungen

Zusätzlich können folgende Punkte die Kosten einer Nutzungsänderung beeinflussen:

  • Art der neuen Nutzung (z. B. Wohnung, Büro oder Gastronomie)
  • notwendige bauliche Anpassungen
  • Anforderungen an Stellplätze oder Fluchtwege
  • regionale Gebühren des Bauamts

Da jedes Gebäude und jede geplante Nutzung unterschiedlich ist, lassen sich die Kosten meist erst nach einer kurzen Prüfung des konkreten Projekts realistisch einschätzen. Vor allem prüfen unsere Architekten für Nutzungsänderung vorher, welche Art der Nutzung überhaupt zulässig und genehmigungsfähig ist.

Als Architekten für Nutzungsänderung versuchen wir Sie vor der Beauftragung einer Umnutzung bestmöglich auf einhergehende Kosten aufmerksam zu machen. Fragen daher gerne Ihre geplante Nutzungsänderung bei uns an. Füllen Sie einfach das Anfrageformular aus und einer unserer Nutzungsänderungs-Architekten meldet sich zeitnah!


Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.